Sitzung: 03.03.2004 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001387/4
Herr Schmidt teilt mit, dass kurz vor der Sitzung zwei
Eingaben bei der Stadt Wyk eingegangen sind.
Das Forstamt hat am heutigen Tage gemeinsam mit der Verwaltung eine Begehung
der Grünstreifen unternommen. Aus Sicht der Forstverwaltung müssen die
Festsetzungen der Grünzüge in den Bebauungsplänen ergänzt werden um die
Zweckbestimmung „Erholungswald/Schutzwald“. Damit wird deutlich, dass sich die
Grünzüge in einem waldähnlichen Zustand befinden. Zugleich vermeidet diese
Begriffsregelung die Notwendigkeit von Abstandsstreifen, die ansonsten bei
Waldflächen eingehalten werden müssen.
Die Deutsche Post hat ein als Wohngebäude genehmigtes Gebäude im Amselweg und
wendet ein, dass die Festsetzung des B-Planes die derzeitige Nutzung des
Gebäudes als Ferienwohnungsobjekt unterbinden würde. Herr Schmidt erklärt
hierzu, dass seitens der Deutschen Post für die Nutzung als Ferienhaus eine
Nutzungsänderung notwendig wäre, weil es bislang nur als Dienst- und
Wohngebäude genehmigt ist. Da die ausgeübte Nutzung ohne Genehmigung keinen
Bestandschutz hat, wird empfohlen diese Eingabe zurückzuweisen, weil sie der
Prägung des Gebietes nicht entspricht und den künftigen Festsetzungen.
Der Änderung hinsichtlich der Zweckbestimmung der Grünzüge wird zugestimmt. Die
Eingabe der Deutschen Post wird jedoch aus den oben genannten Gründen
abgelehnt.
Beschluss: 10 Ja-Stimmen
Herr Niebuhr nimmt ab 17.50 Uhr an der Sitzung teil.
Abstimmungsergebnis:
a)
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken einschl.
der genannten Änderungen
10 Ja-Stimmen
b)
abschließende Beschlussfassung
10 Ja-Stimmen