Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Schmidt teilt mit, dass kurz vor der Sitzung zwei Eingaben bei der Stadt Wyk eingegangen sind.
Das Forstamt hat am heutigen Tage gemeinsam mit der Verwaltung eine Begehung der Grünstreifen unternommen. Aus Sicht der Forstverwaltung müssen die Festsetzungen der Grünzüge in den Bebauungsplänen ergänzt werden um die Zweckbestimmung „Erholungswald/Schutzwald“. Damit wird deutlich, dass sich die Grünzüge in einem waldähnlichen Zustand befinden. Zugleich vermeidet diese Begriffsregelung die Notwendigkeit von Abstandsstreifen, die ansonsten bei Waldflächen eingehalten werden müssen.
Die Deutsche Post hat ein als Wohngebäude genehmigtes Gebäude im Amselweg und wendet ein, dass die Festsetzung des B-Planes die derzeitige Nutzung des Gebäudes als Ferienwohnungsobjekt unterbinden würde. Herr Schmidt erklärt hierzu, dass seitens der Deutschen Post für die Nutzung als Ferienhaus eine Nutzungsänderung notwendig wäre, weil es bislang nur als Dienst- und Wohngebäude genehmigt ist. Da die ausgeübte Nutzung ohne Genehmigung keinen Bestandschutz hat, wird empfohlen diese Eingabe zurückzuweisen, weil sie der Prägung des Gebietes nicht entspricht und den künftigen Festsetzungen.

Der Änderung hinsichtlich der Zweckbestimmung der Grünzüge wird zugestimmt. Die Eingabe der Deutschen Post wird jedoch aus den oben genannten Gründen abgelehnt.


Beschluss: 10 Ja-Stimmen

Herr Niebuhr nimmt ab 17.50 Uhr an der Sitzung teil.


Abstimmungsergebnis: 

a)      Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken einschl. der genannten Änderungen
10 Ja-Stimmen

b)      abschließende Beschlussfassung
10 Ja-Stimmen