Sitzung: 03.03.2004 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: abgelehnt
Herr Schmidt erklärt, dass für die weitere Planung notwendig ist, eine Entscheidung über die Groß- oder Kleinmaßstäblichkeit der Baufenster im südlichen Bereich von b&t, sowie eine Entscheidung über die Verkaufsflächenbeschränkung zu fällen ist. Dabei wären zwei Möglichkeiten zu diskutieren. Zum einen ließe sich eine prozentuale Beschränkung der Verkaufsflächen, z.B. auf eine Reduzierung der überbaubaren Grundfläche auf 50 % festlegen. Das würde aber bedeuten, dass die anderen 50 % der Erdgeschossfläche zwar gewerblich genutzt werden dürften, jedoch nicht als Verkaufsflächen. Oder es wäre eine absolute Zahl, ähnlich wie im Gewerbegebiet z.B. 300 m² für die zulässige Verkaufsfläche festzulegen.
Für beide Varianten muss es jedoch eine Ausnahmegenehmigung
für b&t als bestehenden Betrieb geben, da dieser eine weitaus höhere
Verkaufsfläche besitzt und Bestandsschutz genießt.
In der anschließenden Diskussion werden unterschiedliche Standpunkte deutlich,
die teilweise schon in vorausgegangenen Sitzung diskutiert wurden. So wurde
neben der Achse Große Straße- Boldixumer Straße, die zweite Achse von der
Mittelstraße über die Bücherei, Badestraße zu b&t, Edeka für gescheitert
erklärt, weil in der Örtlichkeit der private Fußweg gesperrt worden ist. Es
erscheint fraglich, ob es sinnvoll ist, in der dadurch entstandenen
Sackgassen-Situation Gewerbe anzusiedeln. Zweckmäßiger erscheint es die Flächen
südlich von b&t in Anlehnung an das B-Plangebiet 26a als Mischgebiet mit
ähnlichen Festsetzungen zu belegen.
Diese Argumentation wird jedoch von anderen Ausschussmitgliedern nicht so
gesehen. Ziel ist die Stärkung der Innenstadt, daher ist es städtebaulich
sinnvoll, dieses Gebiet aufzuwerten auch mit großzügigem Zulassen gewerblichen
Nutzungen um Gewerbe in der Innenstadt zu halten.
Es wird der Antrag gestellt, die Baufenster südlich von b&t als Mischgebiet
festzusetzen entsprechend der südlich angrenzenden Fläche mit einer GRZ von
0,24, Firsthöhe 7,50 m und Traufhöhe 3,50 m gemäß B-Plan Nr. 26a. Der Antrag
wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Beschluss: 4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Der Antrag die Verkaufsflächenbeschränkung auf maximale 300 m² zu beschränken
wird zugestimmt.
Beschluss: 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
Stv Groten lässt über die beiden vorliegenden Varianten, hinsichtlich der
Anzahl der Baufenster südlich von b&t abstimmen.
Beschluss: Variante
A 4
Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
Variante B 3
Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
Damit sind beide Varianten abgelehnt. Die Verwaltung wird gebeten zur nächsten
Sitzung eine dritte Variante auszuarbeiten mit den vorher beschlossenen
Änderungen.
Bv Boetius hat aus Gründen der Befangenheit an Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.