Die Ausschussvorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und Gäste und stellt die termingerechte und ordnungsgemäße Zustellung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor der Eröffnung der Sitzung verpflichtet sie Herrn Arne Arfsten durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten sowie zur Verschwiegenheit und führt ihn in sein Amt als bürgerliches Mitglied des Ausschusses ein.