Auf Nachfrage teilt Herr Niebuhr mit, dass eine mündliche bis zum 15.03.2004 befristete Genehmigung seitens Herrn Albrechts (LANU)zur Vergrämung der Krähen vorliegt. Die Vergrämung kann bestehen im Zerstören der Nester, Aufhängen toter Krähen und Einsatz von Schreckschuss. Nach dem o.a. Datum sind weitere Vergrämungsaktionen nur bis zum Brutgeschäft bzw. bis zur Eiablage erlaubt.

 

Herr Niebuhr verlässt um 18.30 Uhr die Sitzung.

 

Hinweis: Der Bitte des Bauausschusses nach einer schriftlichen Genehmigung kann Herr Albrecht leider nicht entsprechen.