Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Norddorf für das Gewerbegebiet südöstlich der Ortslage soll wie folgt geändert werden:
Gemäß § 1 Absatz 6 Baunutzungsverordnung sind ausnahmsweise zulässig: Max. 1 Wohnung für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter pro Betriebsgebäude und Grundstück, soweit eine Geschossfläche von
120 qm oder ein Anteil von 30 % an der Grundfläche des Betriebsgebäudes nicht überschritten wird. Die Wohnung muss in das Betriebsgebäude integriert sein.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung als Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in einer öffentlichen Informationsveranstaltung erfolgen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Heck-Schau nimmt wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Der GV liegt die Beschlussvorlage zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 6 vom 14.01.2009 vor (Anlage 1). Der Kreis hat vorab Bedenken geäußert, da Wohnungen in Gewerbegebieten tendenziell zunehmen.
Herr Johannsen trägt seine als Anlage 2 zum Protokoll gereichten Bedenken vor.
Dem Antrag von Herrn Johannsen auf namentliche Abstimmung wird einstimmig zugestimmt.
Die namentliche Abstimmung führt zu folgendem Ergebnis:
Für die Änderung des B-Planes sind:
GV Decker
GV Hesse
BgM Koßmann
GV Melcher
GV Schnoor
Gegen die Änderung sind:
GV Düsterhöft
GV Johannsen
GV Quedens
Somit wird der Änderung des B-Plans mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zugestimmt.