Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Fachausschuss Föhr beschließt, dass ein Ökokonto für die Insel Föhr eingerichtet werden soll.
  2. Das Ökokonto soll zukünftig vorrangig zum Ausgleich von Eingriffen, welche durch Maßnahmen oder Planungen des Amtes oder der Gemeinden verursacht werden, zur Verfügung stehen.
  3. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, ggf. Kaufverhandlung mit den jeweiligen Eigentümern der Flächen aufzunehmen.
  4. Eine geeignete Institution soll aufgefordert werden, ein Entwicklungs- und Pflegekonzept für die vorgeschlagenen Maßnahmen bei der UNB vorzulegen. Sofern diesem seitens der UNB und des Amtes Föhr-Amrum zugestimmt wird, soll jeweils ein Vertrag zur Umsetzung der Maßnahmen und zur dauerhaften Pflege der Flächen mit dieser Institution geschlossen werden.

Frau Braun berichtet anhand der Vorlage.

 

Mit Schreiben vom 04.11.2008 hat der Hegering Föhr dem Amt Föhr-Amrum mitgeteilt, dass ihm Flächen in einer Größe von insgesamt ca. 3 ha in der Oevenumer Marsch angeboten worden sind, welche sich zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen eignen würden. Der Hegering Föhr ist daran interessiert, einen Teil der Flächen stillzulegen, d.h. aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen, und einen weiteren Teil extensiv zu bewirtschaften, so dass Schutz-, Äsungs- und Brutflächen für Wildtiere geschaffen werden könnten.

 

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) hat sich im weiteren Verfahren ergeben, dass die Flächen für die Einrichtung eines Ökokontos gemäß ÖkokontoVO in Frage kommen.

 

Aufgrund von öffentliche Vorhaben des Amtes Föhr-Amrum bzw. der Gemeinden gibt es bedingt durch die naturschutzrechtlichen Regelungen regelmäßig Bedarf an Ausgleichsflächen bzw. –maßnahmen, um Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch diese Maßnahmen verursacht werden, auszugleichen.

 

Bislang werden diese entweder

a)    durch jeweilige, vergleichsweise aufwändige Festlegung von einzelnen Maßnahmen (Flächensuche, Abstimmung mit UNB, Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme) oder

b)    durch Zahlung von Ausgleichsgeldern an den Kreis Nordfriesland (Umsetzung der Maßnahmen dann nicht mehr in Hand des Amtes oder der Gemeinden, Ort und Maßnahme kann nicht beeinflusst werden)

realisiert.

 

Die Einrichtung eines „Ökokontos Föhr“ würde hier den Vorteil bieten, dass für zukünftige Maßnahmen (z.B. Planfeststellungsverfahren oder Bauleitplanverfahren, aber auch Einzelmaßnahmen) Ausgleichsflächen zur Verfügung stünden, welche sich in räumlicher Nähe zum Eingriff (Insel Föhr) befänden und deren Entwicklung und Pflege in der Hand des Amtes Föhr-Amrum läge.

 

Für die Realisierung eines „Ökokontos Föhr“ wären nunmehr folgende Schritte durchzuführen:

a)    Flächenerwerb durch das Amt Föhr-Amrum

b)    Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes für die Flächen, Abstimmung mit der UNB und Einrichtung des Ökokontos

c)    Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Ökokonto-Flächen

d)    Abnahme der Maßnahmen durch UNB, Gutschrift auf Ökokonto durch UNB
(anschließend kontinuierliche und dauerhafte Pflege der Ausgleichsflächen)

 

Nach Abschluss dieser Punkte stünden dann die gutgeschriebenen Ausgleichsflächen zur Abbuchung zur Verfügung.

 

Bei einer Abbuchung der Ausgleichsflächen aus dem Ökokonto wäre, sofern die Abbuchung nicht für eine Maßnahme des Amtes Föhr-Amrum, sondern für einzelne Gemeinden erfolgt, ein zuvor festzulegender Geldbetrag je m² Ausgleichsfläche an das Amt zu entrichten. Dieser Betrag ist entsprechend dem zuvor ermittelten Aufwand für Flächenerwerb, Umsetzung und Pflege der Maßnahmen zu bemessen.

Hierdurch wird gewährleistet, dass das Amt lediglich in Vorleistung treten muss, um das Ökokonto einzurichten; durch fortwährende Inanspruchnahme der Ökokontoflächen durch die Gemeinden würden die zuvor aufgewendeten Kosten nach dem Kostendeckungsprinzip wieder refinanziert.

 

Es wird mitgeteilt, dass sich der oben geschilderte Sachverhalt leider zerschlagen habe. Trotzdem sind sich die Mitglieder des Fachausschusses Föhr einig, dass die Einrichtung eines Ökokontos grundsätzlich sinnvoll sei.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig