Beschluss:
Als Konzept zur langfristigen Regelung der Notunterkünfte auf der Insel Föhr wird die folgende Vorgehensweise beschlossen:
Standort 1 in Wyk auf Föhr
- Am
Ziegeleiweg in Wyk befinden sich sechs Container, die jeweils für mehr als
eine Person gedacht sind.
- Vier
der oben genannten sechs Container sind abgängig und müssen in Kürze durch
eine andere Lösung ersetzt werden. Es ist geplant, ein einfaches Gebäude
(keine Container), in dem sich Einzelzimmer befinden sowie eine gemeinsame
Küchengelegenheit und eine zentrale Sanitäreinheit.
- Das
auf dem Gelände befindliche Holzhaus ist seiner Zeit errichtet worden zur
Unterbringung von Aussiedlerfamilien und beinhaltet zwei Wohnbereiche.
Diese Form der Unterbringung wird dahingehend geändert, dass vorrangig
eine Unterbringung für Einzelpersonen vorgesehen wird. Für diesen
Nutzungszweck wird eine gemeinsame Küchen- und Sanitäreinheit geschaffen.
Standort 2 in Alkersum
- Das
Gebäude in Alkersum wird planungsrechtlich im Bestand gesichert und so
ausgestaltet dass es auch für die Unterbringung von Familien geeignet ist.
- Der Standort in Alkersum wird dem Bedarf entsprechend erweitert um einen Anbau für weitere Notunterkunftsplätze für Einzelpersonen.
Standort 3
- Falls
aus baurechtlichen Gründen der Standort 1 langfristig nicht umsetzbar sein
sollte, wird ein weiterer Standort in einer der Gemeinden der Insel Föhr
vorgesehen werden.
- Die
in den Ziffern 1 bis 6 genannten Punkte sind dem Kreisbauamt vorzutragen
und zur Prüfung vorzulegen und von dort mit der Landesplanungsbehörde
abzustimmen.
- Danach ist das entsprechende Bau- und Planungsrecht für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen in den jeweiligen Gemeinden zu schaffen.
Zur
Zeit gibt es im Amtsbereich der Insel Föhr an drei Standorten Notunterkünfte
für obdachlose Menschen:
1.
im
Gewerbegebiet der Stadt Wyk auf Föhr, sechs Container und ein Holzhaus;
2.
in
der Gemeinde Alkersum ein für diesen Zweck zu 5 Einheiten umgebautes Wohnhaus
im Außenbereich;
3.
in
der Gemeinde Wrixum 2 Container im Außenbereich in der Nähe der
Straßenmeisterei.
Allen Situationen gemeinsam sind die
zeitlich befristeten Baugenehmigungen. Nach der Bildung des Amtes Föhr-Amrum
ist die Zuständigkeit für die Notunterkünfte von den Gemeinden auf das Amt
übergegangen, wobei jedoch die planungsrechtliche Entscheidungshoheit über
etwaige Standorte bei den Gemeinden verblieben ist.
Es ist zur Zeit nicht abschließend
geklärt, ob der Standort im Gewerbegebiet der Stadt Wyk langfristig
planungsrechtlich gesichert und damit erhalten werden kann. Nach Auskunft des
Ordnungsamtes des Amtes werden die zur Zeit am Standort Wyk bestehenden ca. 20
Plätze auf der Insel weiterhin benötigt.
Durch eine gesetzliche Neuregelung wird befürchtet, dass in absehbarer
Zeit junge Menschen über 25 Jahre als weitere obdachlose Menschen sich melden
werden, wenn sie ihre Miete nicht bezahlen, zugleich aber auch nicht mehr in
das Elternhaus zurückkehren können.
Somit gibt es weiterhin einen Bedarf
für solche „Schlichtwohnungen“. Dieser Wohnraum sollte zugleich so ausgestaltet
sein, dass es nicht attraktiv ist, auf Dauer darin zu wohnen.
Die bisherigen Bemühungen des Amtes um neue Lösungen durch
Erwerb eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind ergebnislos verlaufen.
Nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt
sind Ende 2008 die bisherigen befristeten Baugenehmigungen noch einmal um 3
Jahre verlängert worden, um Zeit zur Entwicklung einer langfristigen Lösung zu
gewinnen. Die zukünftige Lösung könnte so aussehen, dass an zwei oder drei
Standorten Wohnmöglichkeiten für wohnungslose Menschen geschaffen werden. Einer
davon sollte das bisherige Gebäude in der Gemeinde Alkersum sein, welches
eigens für diese Zwecke vom früheren Amt Föhr-Land erworben und umgebaut worden
ist. Dabei wäre eine Erweiterungsmöglichkeit sinnvoll.
Ein weiterer Standort wäre noch zu
finden, wenn der Standort in Wyk nicht erhalten werden kann.
Die rechtliche Begründung eines
langfristigen Standortes sowohl in der Gemeinde Alkersum als auch in der Stadt
Wyk erfordert die Schaffung entsprechenden Planungsrechtes. Dies setzt die
Zustimmung der jeweiligen Gemeinde, des Kreises Nordfriesland und der
Landesplanungsbehörde voraus. Hinzu kommt, dass der entsprechende zeitliche
Vorlauf zu bedenken ist, 1 bis 2 Jahre für die Schaffung des Planungsrechtes, 1
Jahr für eine bauliche Umsetzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig