Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

  1. Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen.

  2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Stadt Wyk auf Föhr die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. Auf Nachfrage erläutert er den Begriff der Veränderungssperre. Demnach dürfe weiterhin in dem Gebiet gebaut werden, solange die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes eingehalten werden. Die Punkte 1 und 2 werden gemeinsam abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:          

10 Ja

 

Herr Heinz Lorenzen nimmt aus Gründen der Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.