Bürgermeister Schmidt berichtet von den Themen des gestrigen Fachausschusses Föhr. Unter anderem waren folgende Punkte auf der Tagesordnung:

 

·                Vorstellung des DRK Föhr-Land, des DRK Wyk auf Föhr sowie des ambulanten Pflegeteams Hägermann & Moll. Hierzu wird angemerkt, dass das DRK ein gemeinnütziger Verein sei, während des Pflegeteam Hägermann & Moll privat organisiert sei. Die Angebote der Institutionen seien, ebenso wie die Anzahl der Mitarbeiter/innen, vergleichbar.

 

·                Des weiteren wurde der Grundsatzbeschluss für die Einrichtung eines Ökokontos getroffen.

 

·                Ebenfalls auf der Tagesordnung war die Vorstellung eines Konzeptes für Notunterkünfte auf der Insel Föhr. Bürgermeister Schmidt verliest im Folgenden die Beschlussempfehlung, die am gestrigen Tage zur Abstimmung stand und welche auch in dieser Form durch den Fachausschuss Föhr beschlossen wurde. Der Beschluss des Fachausschusses Föhr ist nachfolgend aufgeführt:

 

Als Konzept zur langfristigen Regelung der Notunterkünfte auf der Insel Föhr wird die folgende Vorgehensweise beschlossen:

 

Standort 1 in Wyk auf Föhr

 

1.               Am Ziegeleiweg in Wyk befinden sich sechs Container, die jeweils für mehr als eine Person gedacht sind.

2.               Vier der oben genannten sechs Container sind abgängig und müssen in Kürze durch eine andere Lösung ersetzt werden. Es ist geplant, ein einfaches Gebäude (keine Container), in dem sich Einzelzimmer befinden sowie eine gemeinsame Küchengelegenheit und eine zentrale Sanitäreinheit.

3.               Das auf dem Gelände befindliche Holzhaus ist seiner Zeit errichtet worden zur Unterbringung von Aussiedlerfamilien und beinhaltet zwei Wohnbereiche. Diese Form der Unterbringung wird dahingehend geändert, dass vorrangig eine Unterbringung für Einzelpersonen vorgesehen wird. Für diesen Nutzungszweck wird eine gemeinsame Küchen- und Sanitäreinheit geschaffen.

Standort 2 in Alkersum

 

4.               Das Gebäude in Alkersum wird planungsrechtlich im Bestand gesichert und so ausgestaltet dass es auch für die Unterbringung von Familien geeignet ist.

5.               Der Standort in Alkersum wird dem Bedarf entsprechend erweitert um einen Anbau für weitere Notunterkunftsplätze für Einzelpersonen.

 

Standort 3

6.               Falls aus baurechtlichen Gründen der Standort 1 langfristig nicht umsetzbar sein sollte, wird ein weiterer Standort in einer der Gemeinden der Insel Föhr vorgesehen werden.

7.               Die in den Ziffern 1 bis 6 genannten Punkte sind dem Kreisbauamt vorzutragen und zur Prüfung vorzulegen und von dort mit der Landesplanungsbehörde abzustimmen.

8.               Danach ist das entsprechende Bau- und Planungsrecht für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen in den jeweiligen Gemeinden zu schaffen.