Sitzung: 05.05.2009 Gemeindevertretung
Bürgermeister Schmidt berichtet von den Themen des gestrigen Fachausschusses Föhr. Unter anderem waren folgende Punkte auf der Tagesordnung:
· Vorstellung des DRK Föhr-Land, des DRK Wyk auf Föhr sowie des ambulanten Pflegeteams Hägermann & Moll. Hierzu wird angemerkt, dass das DRK ein gemeinnütziger Verein sei, während des Pflegeteam Hägermann & Moll privat organisiert sei. Die Angebote der Institutionen seien, ebenso wie die Anzahl der Mitarbeiter/innen, vergleichbar.
· Des weiteren wurde der Grundsatzbeschluss für die Einrichtung eines Ökokontos getroffen.
· Ebenfalls auf der Tagesordnung war die Vorstellung eines Konzeptes für Notunterkünfte auf der Insel Föhr. Bürgermeister Schmidt verliest im Folgenden die Beschlussempfehlung, die am gestrigen Tage zur Abstimmung stand und welche auch in dieser Form durch den Fachausschuss Föhr beschlossen wurde. Der Beschluss des Fachausschusses Föhr ist nachfolgend aufgeführt:
Als Konzept zur langfristigen
Regelung der Notunterkünfte auf der Insel Föhr wird die folgende Vorgehensweise
beschlossen:
Standort 1 in Wyk auf Föhr
1.
Am Ziegeleiweg in Wyk befinden sich sechs
Container, die jeweils für mehr als eine Person gedacht sind.
2.
Vier der oben genannten sechs Container
sind abgängig und müssen in Kürze durch eine andere Lösung ersetzt werden. Es
ist geplant, ein einfaches Gebäude (keine Container), in dem sich Einzelzimmer
befinden sowie eine gemeinsame Küchengelegenheit und eine zentrale
Sanitäreinheit.
3.
Das auf dem Gelände befindliche Holzhaus
ist seiner Zeit errichtet worden zur Unterbringung von Aussiedlerfamilien und
beinhaltet zwei Wohnbereiche. Diese Form der Unterbringung wird dahingehend
geändert, dass vorrangig eine Unterbringung für Einzelpersonen vorgesehen wird.
Für diesen Nutzungszweck wird eine gemeinsame Küchen- und Sanitäreinheit
geschaffen.
Standort 2 in Alkersum
4.
Das Gebäude in Alkersum wird
planungsrechtlich im Bestand gesichert und so ausgestaltet dass es auch für die
Unterbringung von Familien geeignet ist.
5.
Der Standort in Alkersum wird dem Bedarf
entsprechend erweitert um einen Anbau für weitere Notunterkunftsplätze für
Einzelpersonen.
Standort 3
6.
Falls aus baurechtlichen Gründen der
Standort 1 langfristig nicht umsetzbar sein sollte, wird ein weiterer Standort
in einer der Gemeinden der Insel Föhr vorgesehen werden.
7.
Die in den Ziffern 1 bis 6 genannten
Punkte sind dem Kreisbauamt vorzutragen und zur Prüfung vorzulegen und von dort
mit der Landesplanungsbehörde abzustimmen.
8.
Danach ist das entsprechende Bau- und
Planungsrecht für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen in den
jeweiligen Gemeinden zu schaffen.