Gegen die Rechtmäßigkeit der Einladung werden keine Einwände erhoben.

 

Gegen die Tagesordnung wird von Frau Matthiessen der Hinweis gegeben, das unter TOP 3, die Feststellung der Niederschriften über die Sitzungen am 03.03 und 19.03.09 (öffentlicher Teil) abgestimmt werden soll und nicht über die Niederschriften des nichtöffentlichen Teils.

 

Nach dieser Änderung wird die Tagesordnung festgestellt.