Die Variante 1 findet nicht die Zustimmung des Ausschusses.

 

Variante 2 findet mehrheitlich die Zustimmung des Ausschusses und soll entsprechend zur Anwendung kommen.

 

Der Ausschuss lehnt die Variante 3 einstimmig ab.

 

Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, die favorisierten Varianten zunächst ein Jahr probeweise umzusetzen. Nach Ablauf eines Jahres nach Einführung sollen die neuen Regelungen ggf. erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

 


Einleitend bezieht sich der Vorsitzende auf die jüngsten Diskussionen zu diesem Thema und verweist auf die Beschlussvorlage sowie auf das Schreiben des Seniorenbeirates.

Aus den Reihen der CDU-Fraktion wird sich für die Einführung der Variante 1 ausgesprochen, da diese eine klare und nachvollziehbare Regelung beinhaltet. Irritationen können somit ausgeräumt werden und gleichzeitig ist eine Gleichbehandlung des Lieferverkehrs sichergestellt.

Der Bürgermeister möchte festgestellt wissen, dass in Variante 3 offensichtlich ein Druckfehler vorliegt. Die Sperrzeit sollte vielmehr von 10.00 – 22.00 Uhr festgesetzt werden.

Die Problematik wurde ebenfalls auf der Einwohnerversammlung thematisiert. Bemerkenswert war, dass eine Mehrheit der anwesenden Einwohner sich grundsätzlich für eine völlige Untersagung des Radverkehrs ausgesprochen hat. Dann aber, als ein Votum erbeten wurde, sich wiederum viele der Anwesenden für eine begrenzte Zulassung des Radverkehrs ausgesprochen haben. Es bleibt festzustellen, dass auch die Bürgerschaft zu diesem Thema keine homogene Meinung hat.

Aus dem Ausschuss wird die Auffassung vertreten, dass es möglich sein sollte, die angedachten Vorschläge sinnvoll auszugestalten. Man könnte z.B. im November das Radfahren ermöglichen; davon würden auch die ansässigen Gewerbebetriebe profitieren. Auch nachts könnte das Radfahren in der Fußgängerzone freigegeben werden. Für den Zeitraum 10.00 – 22.00 Uhr sollte der Bereich für Radfahrer allerdings nicht zugänglich sein. Der Ausschuss sollte entweder die Variante drei anpassen oder eine neue Variante vier einführen.

Ein Mitglied verweist auf den Beschluss der Stadtvertretung, den Lieferverkehr gleichzustellen und zeitlich bis 11.00 Uhr zuzulassen. Gleichzeitig wird sich für die Anwendung der Variante drei ausgesprochen. Allerdings mit der Änderung der Zeitvorgabe auf 22.00 Uhr.

Das vorsitzende Mitglied bezieht sich auf den soeben angesprochenen Beschluss der Stadtvertretung und führt ergänzend aus, dass der Beschluss zunächst als Auftrag für die Verwaltung zu verstehen ist. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine solche Lieferverkehr-Regelung rechtlich umsetzbar ist. Dieser Auftrag wurde einstimmig durch die Stadtvertretung formuliert.

Aus den Reihen der KG-Fraktion wird ebenfalls Zustimmung für die Variante drei bekundet (ebenfalls mit der Anpassung der Zeitenregelung).

Ein anderes Mitglied der CDU hingegen sieht in der Variante zwei die optimalere Lösung, da Variante drei zu viel Raum für Irritationen liefert.

Sehr viel Wert legt der Bürgermeister auf die eindeutige Festlegung, dass an dem Bestand der Fußgängerzone nicht gerührt wird. Das Radfahren darf nur die Ausnahme sein. Sollten die Varianten gemäß Vorlage nicht die optimale Lösung beinhalten, so sollte sich der Ausschuss inhaltlich über eine Variante vier verständigen.

Aus der SPD-Fraktion wird mit Überraschung auf die morgendliche Zeitenregelung (10.00 Uhr) reagiert.

Ein anderes Mitglied erwidert, dass der Zeitpunkt deshalb gewählt worden ist, weil zu diesem Zeitpunkt bereits reger Fußgängerverkehr herrscht, so dass das Radfahren tatsächlich nicht mehr möglich ist.

Der Bürgermeister konstatiert, dass der Beschluss an Deutlichkeit mangelt. Gewollt war eine Gleichstellung des Lieferverkehrs bis 11.00 Uhr. Die 10.00 Uhr-Regelung hingegen bezieht sich auf die Radfahrer außerhalb des Lieferverkehrs.

Ein Mitglied der KG-Fraktion fasst den Verlauf der Diskussion kurz zusammen und gelangt zu der Überzeugung, dass im Ergebnis sinnvolle Regelungen hier vorgestellt worden. Der Lieferverkehr soll bis 11.00 Uhr freigegeben bleiben. Zudem soll eine Gleichstellung des Lieferverkehrs erfolgen. Auch eine Saisonzeitenregelung erscheint durchaus angebracht. Die Regelung, das Radfahren ab 22.00 Uhr bis morgens 10.00 Uhr freizugeben, sollte in einer Variante vier abschließend formuliert werden. In der Winterzeit sollte ernsthaft über eine Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer nachgedacht werden.

Ein Mitglied der Faktionen der Grünen gibt zu bedenken, ob der Aufwand und der Zweck in einem angemessenen Verhältnis stehen, da hier nur von sehr wenigen Straßen die Rede ist.

 

Der Vertreter des Seniorenbeirates äußert ernsthafte Bedenken gegenüber den hier vorgetragenen Lösungsansätzen. Zudem bedauert er den Willen der Stadt, hier unbedingt Lockerungen des Fahrverbotes durchzusetzen. Sollte eine Lockerung des Fahrverbotes für Radfahrer allerdings unausweichlich sein, so würde sich der Seniorenbeirat für die dann neu zu formulierende Variante vier aussprechen. Allerdings unter der Prämissen, dass diese Regelung dann über das gesamte Jahr hinweg Anwendung findet. Ansonsten könnte seitens des Seniorenbeirates keine Zustimmung erteilt werden.

Ein Vertreter der KG kann die Besorgnis des Seniorenbeirates nicht in vollem Umfang nachvollziehen. In Großstädten wäre man zwischenzeitlich dazu übergegangen, die Fußgängerzonen auch für den Radverkehr freizugeben. Die Erfahrungswerte sind durchweg positiv. Diese Ergebnisse sind allerdings nur durch gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis zu erreichen.

Die Umsetzung mehrere Konzepte ist denkbar, so der Bürgermeister. Ergänzend könnte man die umgesetzten Regelungen zunächst ein Jahr testen, um im Anschluss über das weitere Vorgehen anhand eines Erfahrungsaustausches zu beraten.

Diese Ansicht wird von mehreren Vertretern geteilt.

Ein anderes Mitglied des Gremiums zeigt sich verwundert über den erneuten Diskussionsbedarf, den dieses Thema aufwirft, obwohl ein klares Meinungsbild in der vergangenen Sitzung herausgearbeitet worden ist. Die Thematik sollte nunmehr abgeschlossen und die Varianten zur Abstimmung gestellt werden.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorsitzende lässt über alle Varianten abstimmen.

 

Variante 1 – Grundsätzliches Verbot für Radfahrer zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeit

 

Variante 2 – Saisonale Regelung für Radfahrer im Sinne einer Sommer-Winter-Regel

 

Variante 3 – Teilweise Sperrung der Fußgängerzone und Freigabe für die restliche Zeit des Jahres

 

Variante 4 – Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer in den Monaten März bis Oktober in der Zeit von 22.00 – 10.00 Uhr

 

Zusätzlich lässt der Vorsitzende über den Vorschlag abstimmen, die favorisierten Regelungen zunächst probeweise für ein Jahr einzuführen.


Abstimmungsergebnis:          

 

Variante 1                                Ja-Stimmen: 3

                                                Nein-Stimmen: 8

 

Variante 2                                Ja-Stimmen: 9

                                                Nein-Stimmen: 1

                                                Enthaltungen: 1

 

Variante 3                                Nein-Stimmen: 11

 

Variante 4                                Ja-Stimmen: 8

                                                Nein-Stimmen: 2

                                                Enthaltungen: 1

 

Probefrist (1 Jahr) für die Varianten, die den Zuspruch des Gremiums erhalten haben:

 

                                                Ja-Stimmen: 11