Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, unter Mitwirkung der WDR Alternativkonzepte zu erörtern, die in der kommenden Sitzung beraten werden sollen.

 


Sachstand Fischmarkt

Die Verwaltung berichtet über ein erfolgreiches Gespräch zwischen den Verantwortlichen im Hause und den gewählten Vertretern aus den Reihen der Fischmarktbeschicker. Irritationen konnten vollständig ausgeräumt werden. Die angedachten Änderungen werden sukzessive gemeinsam umgesetzt. Was noch einer abschließenden rechtlichen Klärung bedarf, ist die Frage der festzulegenden Öffnungszeit. Für diese Saison wurde 10.00 Uhr belassen, und es entspricht dem Wunsch aller Beteiligten, diese Öffnungszeit auch beizubehalten.

 

Ampelanlage Badesstraße

Zum Dauerthema Ampelanlage weis die Verwaltung zu berichten, dass durch fachgerechte Aufrüstung der Anlage mit höherwertigen Birnen die angedachte Ersatzbeschaffung vorerst nicht notwendig ist. Auch die Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen des Warnsignals sind vollständig zum Erliegen gekommen, da die entsprechende Komponente zu Dämmzwecken in Watte gepackt worden ist.

 

Amtsverordnung (Immissionsschutzverordnung)

Die kommunale Immissionsschutzverordnung ist seit dem 31.05.2009 in Kraft. Ursprünglich war angedacht, in dieser Sitzung den Entwurf zur Verordnung bekannt zu geben. Dies hat sich durch die zügige Umsetzung nunmehr erledigt. Eine Beteiligung der kommunalen Gremien in Form von Beratungen war auch nicht angedacht, da es sich hierbei nicht um eine Selbstverwaltungsaufgabe handelt, d.h. die Umsetzung obliegt der Amtsdirektorin. Grundlage der Amtsverordnung ist das Immissionsschutzgesetz des Landes S-H.

 

Verkehrsschau vom 18.05.2009/ Sondernutzungssatzung/ Bushaltestelle im Gewerbegebiet

Im Rahmen der Verkehrsschau sind diverse Örtlichkeiten auf der gesamten Insel angefahren worden. Im Wyker Stadtgebiet haben sich Änderungen in der Friedrichstraße (Radfahren dürfen im südlichen Bereich nicht mehr in die Friedrichstraße einfahren) und im Wiesenweg (Aufhebung des Halteverbotes) ergeben.

Ein nicht unerhebliches Problem scheint die Bushaltestelle im Gewerbegebiet zu sein. In der Hochsaison konnte bereits ein Rückstau des Verkehrs bis auf den Anleger beobachtet werden. Mit dem zuständigen Landesbetrieb wurde bereits ein kurzes Vorgespräch geführt; die Stadt Wyk auf Föhr sollte diesbezüglich die vorbereitende Planungsarbeit initiieren.

 

Ferner hat die KG einen Antrag auf Harmonisierung der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen und der Ortsgestaltungssatzung formuliert. Dieser soll möglich zeitnahe in der Stadtvertretung behandelt werden.

Der Bürgermeister richtet sich mit der Bitte an den Ausschuss, ein Votum dahingehend abzugeben, als das die Stadt Wyk auf Föhr in der Angelegenheit Bushaltestelle im Gewerbegebiet aktiv werden soll.

Was das Thema Sondernutzung anbelangt, so hält der Bürgermeister den jetzigen Zustand für nicht tragbar. Die Satzungen sollten schnellstmöglich überarbeitet werden, damit ein rasches Eingreifen ermöglicht wird. Auch vor der Möglichkeit der Verhängung von Bußgeldern soll gebrauch gemacht werden. Angedacht ist, bereits in drei Wochen in der Sitzung der Stadtvertretung über die Änderungen zu beschließen.

Der Vorsitzende bittet den Ausschuss zunächst um eine Handlungsanweisung für die weitere Vorgehensweise in Sachen Bushaltestelle.

Ein Mitglied regt an, ob es unter Umständen nicht sinnvoll sein kann, den Bus umzuleiten und hinter dem Hafenbetriebsgebäude wieder auf die L 214 zu führen.

Es wir der Vorschlag zur Abstimmung gestellt, dass zunächst unter Einbindung der WDR Alternativen zu erarbeiten sind und diese dann in der kommenden Sitzung zur Disposition gestellt werden sollen.

 

Über diesen Vorschlag lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Zum Thema Ortsgestaltungs- und Sondernutzungssatzung berichtet die Verwaltung, dass bereits hausinterne Gespräche mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt stattgefunden haben. Im Ordnungsamt eingehende Anträge werden mit der Bitte um Stellungnahme an das Bau- und Planungsamt weitergeleitet oder entsprechend umgekehrt. So soll sichergestellt werden, dass beide Satzungen gleichermaßen einer Überprüfung unterzogen werden. Eine Verknüpfung beider Satzungen ist nicht ohne Weiteres möglich. Zu diesem Zweck müssten beide Satzungen eingehend geprüft, inhaltlich harmonisiert und durch die Stadtvertretung beschlossen werden.

Das in der Vergangenheit Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis positiv beschieden worden sind, die einer Überprüfung nach den Vorschriften der Ortsgestaltungssatzung nicht standgehalten hätten, lässt sich nicht mit Sicherheit ausschließen.

Aus Sicht des Bürgermeisters ist eine zügige Überarbeitung der Satzungen sinnvoll und sollte möglichst noch vor der Hauptsaison erfolgen. Optimal wäre, wenn die Stadtvertretung bereits am 09.07.2009 das Thema behandeln könnte.

 


Abstimmungsergebnis:           11 Ja-Stimmen (einstimmig)