Die Bürgermeister sprechen bei dieser Gelegenheit den anwesenden DLRG-Rettungsschwimmern ihren Dank für ihren Einsatz aus.

 

Mit dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag soll die Aufgabe des „Strand- und Wasserrettungsdienstes“ von den Gemeinden in das Kommunalunternehmen eingebracht werden. Vermögen wird dabei nicht übertragen. Notwendige Beschaffungen werden von der AmrumTouristik durchgeführt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Einbringung der Teilaufgabe „Strand- und Wasserrettungsdienst“ in das gemeinsame Kommunalunternehmen AmrumTouristik.