Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Borgsum beschließt, die Straße „Boowen Taarep“ im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 6 als Ortsstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Zuge der Erschließung der Baugrundstücke im Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Borgsum wurde die Straße „Boowen Taarep“, die dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes dient, angelegt. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme ist die Straße gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) von dem Träger der Straßenbaulast dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Ortsstraße einzustufen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Borgsum.

 

 


Abstimmungsergebnis:          

 

einstimmig