Beschluss:
Die Gemeinde Borgsum beschließt, die Straße „Boowen Taarep“ im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 6 als Ortsstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Zuge der Erschließung der Baugrundstücke im Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Borgsum wurde die Straße „Boowen Taarep“, die dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes dient, angelegt. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme ist die Straße gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) von dem Träger der Straßenbaulast dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Ortsstraße einzustufen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Borgsum.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig