Beschluss: abgelehnt

Maren Martensen und Harald Ganzel erklären sich für befangen und nehmen weder an der Beratung noch Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Aufgrund einer konkreten Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Splittersiedlung südlich Hedehusum und deren Umgebung (südlich der Traumstraße, östlich Poolstich, westlich des FFH Gebiets Godelniederung) hat die Gemeinde Utersum um Erläuterung der planungsrechtlichen Situation vor und ggfs. nach der Aufstellung eines Bebauungsplans gebeten. Herr Meer erläutert deshalb den Gemeindevertretern diese in der Sitzung.

- Planungsrechtliche Situation heute

Der in Rede stehende Bereich stellt sich als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB dar. Die Wohnhäuser sind als Splittersiedlung im Außenbereich zu bewerten.

Im Gegensatz zum Innenbereich (gemäß § 34 BauGB: muss sich in die Umgebung einfügen) werden im Außenbereich wesentlich höhere Anforderungen an die Zulässigkeit von Bauvorhaben gestellt.

Im wesentlichen sind im Außenbereich sogenannte „privilegierte Vorhaben“ zulässig, wie z.B. land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe oder Anlagen für die öffentliche Versorgungsinfrastruktur.

Darüber hinaus gibt es „sonstige begünstigte Vorhaben“, wie z.B. die einmalige Umnutzung eines aufgegebenen landwirtschaftlich Betriebs zu Wohnzwecken (max. 3 Wohneinheiten) oder andere Nutzungen. Auch die Erweiterung und der Umbau von zulässigerweise errichteten Wohngebäuden im Außenbereich ist zulässig, sofern die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude steht und vom Eigentümer selbst genutzt wird. Gleiches gilt für zulässigerweise errichtete Gewerbebetriebe im Außenbereich.
Der Neubau von Wohngebäuden im Außenbereich ist grundsätzlich nicht möglich.

Eine über die Regelungen des §35 BauGB hinausgehende Steuerung der Zulässigkeit von Vorhaben erfolgt für den o.g. Bereich derzeit nicht, da weder eine Ortsgestaltungssatzung noch ein Bebauungsplan in Kraft ist. Die Gemeinde hat insofern nur eingeschränkte Möglichkeiten, die (sowieso nur geringfügig mögliche) Entwicklung der Splittersiedlung oder auch des landwirtschaftlichen Betriebs zu steuern.

- Planungsrechtliche Situation nach Bebauungsplan-Aufstellung

Die Gemeinde soll, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, Bauleitpläne aufstellen. Diese sind den Zielen der Raumordnung (z.B. Regionalplan V) anzupassen.

Der Beschlussvorschlag des Antragstellers sieht als wesentliche Planungsziele die Festschreibung des Bestands der Splittersiedlung (keine Ausweisung von weiteren Bauplätzen) und eine Regelung der Entwicklungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs vor. Im übrigen sollen naturschutzfachliche Belange, insbesondere des FFH-Gebiets „Godelniederung“, im Bebauungsplan geregelt werden.

Bei Umsetzung dieser Planungsziele wäre davon auszugehen, dass zukünftig Bauvorhaben im Bereich der Splittersiedlung (d.h. Umbau und geringfügige Erweiterung) genauer und ggfs. besser im Sinne der Gemeinde gesteuert werden könnten. Auch gestalterische Vorschriften für den Bereich der Splittersiedlung könnten umgesetzt werden. In Bezug auf den landwirtschaftlichen Betrieb wären bei Umsetzung der Planungsziele die Entwicklungsmöglichkeiten für Gebäude auf bestimmte, als „überbaubare Flächen“ Bereiche beschränkt, andere Flächen würden – u.a. aus Gründen des Landschaftsschutzes – als Flächen für die Landwirtschaft, die von Bebauung freizuhalten sind, festgesetzt.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren ausführlich, ob sie ein Bebauungsplanverfahren einleiten wollen. Damit das Ansinnen von Herrn Kluge, das Gebäude Poolstich 12 nach Aufstellung eines Bebauungsplans zu einem Wohnhaus umnutzen zu können, umsetzbar würde, wäre eine eingetragene Baulast für das Grundstück im Laufe des Bauleitplanverfahrens zu löschen. Dies ist aber nicht gewünscht.

 

Die Gemeindevertreter lehnen daher einstimmig die Einleitung eines Bebaungsplanverfahrens südlich der Traumstraße, westlich des Poolstichs und westlich des FHH Gebietes Godelniederung ab.

 

Nach der Abstimmung nehmen die Gemeindevertreter Martensen und Ganzel wieder an der Sitzung teil.