Eine unmittelbare Anwohnerin des Grundstücks äußert ausführlich ihren Unmut über das Bauvorhaben bezüglich der Großmaßstäblichkeit. Die Stellungnahme wird in die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen einbezogen. Die Abwägungsvorschläge der Verwaltung werden im nächsten Bauausschuss vorgestellt. Im Anschluss macht die Anwohnerin deutlich, dass sie nicht gegen diese Einrichtung sei, es jedoch wünschenswert sei den Neubau ortstypisch zu gestalten.