Beschluss: ungeändert beschlossen

Bgm Roth erläutert den Hintergrund der Kooperationsvereinbarung mit dem Amt Föhr-Land.
Am 01.01.2005 tritt eine grundlegende Reform der Sozialgesetzgebung in Kraft. Das Bundessozialhilfe- und das Grundsicherungsgesetz werden neu zum Sozialgesetzbuch XII und die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst.
Bisher war angedacht, dass die Sozialhilfeträger im Rahmen eines Optionsmodells selbst entscheiden können, ob sie eine Übernahme der Langzeitarbeitslosen anstreben, eine eindeutige gesetzliche Regelung steht allerdings noch aus. Der Landrat des Kreises Nordfriesland hat bereits signalisiert, dass er die Option aus verschiedenen Gründen ausüben möchte.
Unabhängig hiervon wird zusätzlich eine deutliche Verringerung der Zahl der Sozialämter in Nordfriesland angestrebt. Statt der bisher bestehenden 25 Ämter soll es zukünftig nur noch 5 oder 6 Sozialzentren geben. Um nun einer Zwangsvereinigung mit dem Amt Föhr-Land zuvorzukommen, habe man eine Kooperationsvereinbarung auf freiwilliger Basis geschlossen, wonach die beiden Bau- und Sozialämter von Wyk und Föhr-Land ab dem 01.07. zusammenarbeiten.
Das Sozialamt der Stadt Wyk auf Föhr wird dazu u.a. aus technischen Gründen nach Midlum verlegt.
Der Amtsausschuss sowie der städtische Haupt- und Finanzausschuss haben dieser Vereinbarung bereits zugestimmt, ein positiver Beschluss sei auch in der morgigen Sitzung der Stadtvertretung zu erwarten.