Sitzung: 31.03.2004 Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Bgm Roth erläutert den Hintergrund der
Kooperationsvereinbarung mit dem Amt Föhr-Land.
Am 01.01.2005 tritt eine grundlegende Reform der Sozialgesetzgebung in Kraft.
Das Bundessozialhilfe- und das Grundsicherungsgesetz werden neu zum
Sozialgesetzbuch XII und die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe zum
Arbeitslosengeld II zusammengefasst.
Bisher war angedacht, dass die Sozialhilfeträger im Rahmen eines Optionsmodells
selbst entscheiden können, ob sie eine Übernahme der Langzeitarbeitslosen
anstreben, eine eindeutige gesetzliche Regelung steht allerdings noch aus. Der
Landrat des Kreises Nordfriesland hat bereits signalisiert, dass er die Option
aus verschiedenen Gründen ausüben möchte.
Unabhängig hiervon wird zusätzlich eine deutliche Verringerung der Zahl der
Sozialämter in Nordfriesland angestrebt. Statt der bisher bestehenden 25 Ämter
soll es zukünftig nur noch 5 oder 6 Sozialzentren geben. Um nun einer
Zwangsvereinigung mit dem Amt Föhr-Land zuvorzukommen, habe man eine
Kooperationsvereinbarung auf freiwilliger Basis geschlossen, wonach die beiden
Bau- und Sozialämter von Wyk und Föhr-Land ab dem 01.07. zusammenarbeiten.
Das Sozialamt der Stadt Wyk auf Föhr wird dazu u.a. aus technischen Gründen
nach Midlum verlegt.
Der Amtsausschuss sowie der städtische Haupt- und Finanzausschuss haben dieser
Vereinbarung bereits zugestimmt, ein positiver Beschluss sei auch in der
morgigen Sitzung der Stadtvertretung zu erwarten.