Es werden Fragen zu den Inhalten des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 48 der Stadt Wyk auf Föhr gestellt:

 

Es wird die Frage gestellt, ob eine Gesamthöhe der baulichen Anlagen einschließlich darauf befindlicher Aufbauten bis 11,40 m zulässig sei.

 

Antwort der Verwaltung: Die zulässigen Gebäudehöhen sind bezogen auf Normal Null, daher ist die in Erscheinung tretende Gesamthöhe abhängig von der Geländehöhe und somit von der Lage. Grundsätzlich sind aber die Gebäudehöhen mit ca. 9,5 m über Gelände festgesetzt. Darüber hinausgehende Aufbauten z.B. als Anlagen zur solaren Energiegewinnung, sind allerdings bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.

 

Es wird die Frage gestellt, ob schon Bilder des geplanten Bauvorhabens für die Öffentlichkeit verfügbar seien.

 

Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind Visualisierungen des Bauvorhabens vorgestellt worden. Neuere Visualisierungen existieren bislang nicht und sind auch nicht Bestandteil des Bebauungsplanentwurfs. Es wird darauf verwiesen, dass Ansichten und Schnitte des Bauvorhabens Bestandteil des zu stellenden Bauantrags sind, welcher jedoch grundsätzlich nicht öffentlich ist.