Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.      Die während der ersten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 48 und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen                                                                                                                                                                                                                                       Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der neuen Landesbauordnung (LBO) - bisher § 92 der alten Landesbauordnung (LBO) - beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, Töft (beiderseits), Marschweg und westlich der Schifferstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Die Ausschussvorsitzende erläutert den Stand des Bauleitplanverfahrens, für welches die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt wurden. Der nächste Verfahrensschritt ist nunmehr die Abwägung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen sowie im Anschluss daran der Satzungsbeschluss.

 

Die Verwaltung erläutert – unterbrochen von einzelnen Zwischenrufen der anwesenden Gäste – detailliert anhand der Anlage zur Beschlussvorlage die eingegangenen Stellungnahmen der privaten Einsender und die entsprechenden Abwägungsvorschläge. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert.

 

Die Ausschussvorsitzende dankt der Verwaltung für den pointierten Vortrag und die hervorragende Vorbereitung des Abwägungsvorschlags. Herr BM Lorenzen unterstreicht die Aussagen der Ausschussvorsitzenden und hebt hervor, dass offensichtlich aufgrund der ausführlichen Ausarbeitung des Abwägungsvorschlags kein Diskussionsbedarf bestünde.


Abstimmungsergebnis:           a) 11 Ja

                                                b) 11 Ja

Der Bauausschuss geht davon aus, dass – den entsprechenden Beschluss der Stadtvertretung voraussetzend – nunmehr ein Stand nach § 33 BauGB für das Bauleitplanverfahren anzunehmen ist.