Bürgermeister Lorenzen gibt bekannt, dass die Vergabeordnung sich geändert habe. Zur Beschleunigung von Auftragsvergaben sei für Leistungen für Hoch- und Tiefbauarbeiten die Wertgrenze für die freihändige Vergabe auf 100.000 € und diejenige für eine beschränkte Ausschreibung auf 1.000.000 € heraufgesetzt worden. Für Lieferungen nach VOL ist die Wertgrenze für eine beschränkte Ausschreibung auf 100.000 € festgesetzt.