Frau Dr. Ofterdinger-Daegel trägt den Antrag der KG-Fraktion vor und erläutert diesen.

 

Von Seiten der KG-Fraktion wurde ein Änderungsvorschlag zur Sondernutzungssatzung vorgelegt.

 

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel erklärt, dass sich eine Verknüpfung mit der Ortsgestaltungssatzung schwierig gestalte und aus diesem Grunde davon abgesehen werden sollte.

 

Nach ausführlicher Diskussion beschließt die Stadtvertretung den nachstehende von der KG-Fraktion vorgelegten Änderungsvorschlag für die Sondernutzungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr.

 

§ 3

Richtlinie zur Gestaltung der erlaubnisfähigen Sondernutzung – (Definitionen)

 

(1) Werbeständer (Infoschilder)

  • Als Werbeständer gelten alle auf dem Boden stehenden, selbsttragenden und mobilen Konstruktionen, die der Geschäfts- und Produktwerbung dienen inklusive Sonderformen, wie z.B. Eistüten, Kinderspielgeräten oder auch an der Fassade vorübergehend angebrachte Werbeelemente wie Flaggen.
  • Je Einzelhandels- bzw. Gastronomiebetrieb ist nur ein Werbeständer zulässig, der den Anforderungen an die Sicherheit blinder und sehbehinderter Personen im Straßenverkehr entsprechen muss. Es ist darauf zu achten, dass der Werbeständer unmittelbar über Bodenniveau von jeder Seite mit dem Blindenstock ertastbar ist.
  • Werbeständer dürfen nur in unmittelbarer Nähe des Ortes aufgestellt werden, an dem die beworbene Leistung erbracht wird.
  • Die maximale Größe des Werbeständers ist auf das Format DIN A1 (594 mm x 841 mm) beschränkt. Er muss sich der in der Umgebung vorherrschenden Farbgestaltung anpassen, maximal 1,50 m hoch sowie 1,00 m breit und tief sein und keine zusätzliche Eigenwerbung tragen.
  • Die Aufstellung eines Werbeständers ist nur zulässig, wenn nicht gleichzeitig Warenauslagen oder ein mobiler Verkaufsstand aufgestellt werden. Bewegliche, sich drehende Werbeständer sind nur ausnahmsweise zu besonderen Anlässen zulässig.

Abstimmungsergebnis:             11 Ja-Stimmen

                                                    4 Nein-Stimmen

                                                    1 Enthaltung