Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die Durchführung eines Auslobungsverfahrens zum Ideenwettbewerb „Um- und Neugestaltung der Fußgängerzone in Wyk auf Föhr“ (vorläufiger Arbeitstitel).
  2. Ein/e WettbewerbsbetreuerIn wird beauftragt.
  3. gestrichen
  4. Im Hinblick auf die beigefügte Anlage werden weitergehende Beschlüsse empfohlen.

Die Verwaltung erläutert anhand der Vorlage das vorgesehene Verfahren für den Ideenwettbewerb „grenzenloses Stadterleben“ (früher: „Fußgängerzone Wyk auf Föhr“). Die Ausschussvorsitzende ergänzt hierzu, dass Punkt 3 der Beschlussvorlage gestrichen werden könne, da bereits 60.000 € im Haushalt der Stadt Wyk auf Föhr für dieses Thema vorgesehen seien.

 

Die Fraktionen befürworten die Beschlussvorlage in den wesentlichen Punkten. Es wird angeregt, den Ideenwettbewerb für den Bereich der Fußgängerzone ohne die sog. „Katzengänge“, jedoch einschließlich Georg-Reimers-Weg auszuloben und eine Obergrenze von ca. 4,1 Mio. € für die Baukosten aufzunehmen. Es wird gewünscht, dass ca. 5-6 Wettbewerbsbeiträge vorgestellt werden, eine professionelle Begleitung des Wettbewerbs durch ein externes Büro stattfinden möge und den Planern möglichst viel Freiheit bei der Bearbeitung des Wettbewerbs eingeräumt werde. Als Preisgeld wird eine Größenordnung von 15.000 € vorgeschlagen, weitere 15.000 € sollten für die Begleitung des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung erläutert, dass beabsichtigt sei, in der ersten Runde des Wettbewerbs ca. 10-15 Teilnehmer aufzufordern, in der zweiten Runde würden dann voraussichtlich noch 5-6 Teilnehmer verbleiben. Auf Anregung der Ausschussvorsitzenden sollen Büros, mit denen die Stadt bereits erfolgreich zusammengearbeitet hat, in die Liste der aufzufordernden Teilnehmer aufgenommen werden, d.h. das Büro Benthien sowie das Büro Bendfeldt, Herrmann, Franke. Die Aufnahme des Georg-Reimers-Weg werde voraussichtlich zu einer Erhöhung des ursprünglich abgeschätzten Kostenrahmen von 4,1 Mio. € führen, ferner wäre als Folge des Konjunkturpakets II laut einschlägigen Meinungen davon auszugehen, dass Baukosten im Allgemeinen um bis zu 20% höher als gewöhnlich ausfallen könnten.

 

In Bezug auf einen Vorschlag, auch die Anbindung des Fähranlegers in den Ideenwettbewerb aufzunehmen, empfiehlt Herr BM Lorenzen, dies in das Projekt „Erlebnishafen“ zu integrieren.


Abstimmungsergebnis:           10 Ja (Punkt 3 wird gestrichen)