Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.      Die während der ersten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 48 und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen                                                                                                                                                                                                                                       Träger öffentlicher Belange (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der neuen Landesbauordnung (LBO) - bisher § 92 der alten Landesbauordnung (LBO) - beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, Töft (beiderseits), Marschweg und westlich der Schifferstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Stand des Planverfahrens

In der Sitzung der Stadtvertretung am 19.03.2009 ist der erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für das Planverfahren gefasst worden, nachdem im Rahmen einer ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Änderungen an den Planunterlagen erforderlich geworden waren. Danach ist eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Ferner ist die erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt.

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

Im Verlauf der oben beschriebenen Verfahrensschritte sind verschiedene Eingaben und Stellungnahmen von Behörden und Privatpersonen eingegangen, die in der Anlage dargestellt sind (siehe Anlage zur Vorlage).

 

Seitens der Nachbargemeinden sowie von den Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen worden.

 

Verschiedene Privatpersonen haben Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben. Weitere Stellungnahmen sind nach Ablauf der Frist eingegangen.

Diese vorgetragenen Gesichtspunkte sind geprüft worden. Die Verwaltung hat eine Stellungnahme erarbeitet, wonach einige Eingaben inhaltlich berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und einige Gesichtspunkte auch nicht berücksichtigt werden, wie in der Anlage dargestellt.

 

Die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Eingaben vorgebracht haben, werden über das Ergebnis der Abwägung unterrichtet.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

Die Auswertung der Eingaben und Stellungnahmen hat zu keinen inhaltlichen Änderungen an der Planung geführt. Lediglich redaktionelle Klarstellungen und Ergänzungen sind erfolgt.

 

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist nach der unter Punkt a) erfolgten Abwägung nunmehr der Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Herr Schmidt geht nochmals kurz auf die im Bau- und Planungsausschuss ausführlich behandelten Eingaben und Stellungnahmen ein.

 

Über die Punkte a) und b) wird gemeinsam abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig