Beschluss: ungeändert beschlossen

In der Landesbauordnung zur Änderung der schleswig-holsteinischen Vergabeverordnung wurde im Hinblick auf das Konjunkturprogramm II die Wertgrenzen deutlich erhöht, vornehmlich mit den Zielen eines beschleunigten Vergabeverfahrens und einer besseren Beteiligung von regionalen Auftragnehmern. Der Amtsausschuss beschließt, dass bei amtlichen Auftragsvergaben ab sofort bis zum 24.11.2010 die Wertgrenzen aus der Landesbauordnung vom 12.02.2009 gelten.