Bgm Dell Missier berichtet über einen Termin beim Kreis Nordfriesland den er mit Raimund Neumann wahrgenommen hat. Es ging um die Solaranlagen.

 

Raimund Neumann berichtet, dass die neue Landesbauordnung zum 01.05.2009 in Kraft getreten ist.

Eine Änderung ergibt sich z. B. durch die sogenannte Genehmigungsfreistellung (§ 68 LBO), bisher Anzeigeverfahren gem. § 74 alte LBO. Die Genehmigungsfreistellung umfasst alle Wohngebäude und gewerbliche Bauten (Gebäudeklassen 1-3) im Geltungsbereich von qualifizierten Bebauungsplänen. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, dass Genehmigungsfreistellungsverfahren in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu übernehmen. Nach Eingang eines Antrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird gemeinsam mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden entschieden, ob dieser Antrag in ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zu übernehmen ist.