Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die anliegend beigefügte Kurabgabesatzung wird beschlossen.


Herr Feddersen berichtet ausführlich über die Einführung der einheitlichen Kurabgabe und erläutert die allgemeine Finanzierung des Tourismus.

Nachdem die Gemeindevertretung sich im vergangenen Jahr bereits mehrfach mit dem Erlass einer neuen Kurabgabesatzung befasst hat, ist die entsprechende Sitzungsvorlage (Nr. Alk/000016) bisher lediglich mehrmals zurückgestellt worden. Während alle übrigen elf Gemeinden der Insel Föhr zum 1. Januar 2009 neue, einheitliche Satzungsregelungen erlassen haben, ist Alkersum mit den alten Vorschriften aus dem Jahre 2004 nunmehr allein geblieben.

Im Sinne der angestrebten Vereinheitlichung des Kurabgabenrechts, wie inselweit einheitliche Saisonzeiten, gleichlautende Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände, identische Pflichten der Beherbergungs- und Vermietungsbetriebe usw. wird der Entwurf einer neuen Kurabgabesatzung für die Gemeinde Alkersum mit dieser Ergänzungsvorlage erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

In Abweichung zu dem mit der Ursprungsvorlage verteilten Satzungsentwurf ist lediglich der Finanzierungsanteil in § 1 Abs. 1 letzter Satz auf jetzt 67% (vorher 75%) reduziert und das Datum des In-Kraft-Tretens auf den 1. Januar 2010 um ein Kalenderjahr hinausgeschoben worden. Die Änderung des Finanzierungsanteils resultiert aus den aktuellen Kalkulationsdaten, die nun unter Einbeziehung der Jahresabschlussergebnisse 2008 und der neuen Übernachtungsstatistiken des Jahres 2008 zeitnah zusammengestellt werden konnten.

Die von der Gemeindevertretung in der 6. Sitzung am 02.12.2008 (zu Punkt 6.1 der Tagesordnung) vorgeschlagene Anregung, in Abweichung zu den Vorschriften der Kurabgabesatzungen aller übrigen Föhrer Gemeinden für Menschen mit Behinderung ab GdB 80 eine Abgabenermäßigung in Höhe von 50% zu gewähren, wurde in den neuen Satzungsentwurf bewusst nicht eingearbeitet.

Von den derzeit in der Gemeinde Alkersum insgesamt 75 zur Zahlung einer Jahreskurabgabe verpflichteten Personen wäre von dieser (zusätzlichen) Ermäßigung zur Zeit „nur“ eine einzige Person betroffen. Den übrigen, ständig wechselnden Urlaubsgästen ohne Wohnungseigentum ist es nur sehr schwer zu vermitteln, dass in Alkersum andere Ermäßigungssätze maßgeblich sein sollen als in allen anderen Gemeinden auf Föhr. Empfohlen wird deshalb – wie in allen anderen Gemeinden auf Föhr beschlossen – eine Abgabenermäßigung von 25%.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig