Frau Braun berichtet über die aktuelle Situation der Führerscheine für die Löschfahrzeuge in den gemeindlichen Feuerwehren. Zur Zeit haben sich 25 Teilnehmer bei einer ansässigen Fahrschule zum Unterricht angemeldet. Dabei müssten die Teilnehmer, die einen Führerschein der Klasse 3 besitzen eine Scheckkarte beim Kreis Nordfriesland beantragen. Die anderen, die einen neueren Führerschein der Klasse B besitzen, müssten die Führerscheinprüfung bis zum 09.09.2009 gemacht haben.

Dabei sei zu beachten, dass der Erste-Hilfe-Schein weiterhin gültig ist, auch wenn er bereits vor einigen Jahren gemacht worden ist, jedoch der Schein über die Sofortmaßnahmen am Unfallort müsste erneuert werden.

Zu diesem Thema wird angefragt, wie es die Gemeinden mit der Finanzierung der Führerscheine handhaben. Frau Braun berichtet daraufhin, dass zum Beispiel in der Gemeinde Wrixum eine Vereinbarung mit den Betroffenen geschlossen worden sei, in der festgelegt ist, dass die Gemeinde Wrixum die Kosten übernimmt, der Betroffene sich aber verpflichtet, für 5 Jahre in der gemeindlichen Feuerwehr zu bleiben. Ansonsten müsste er die Kosten anteilig an die Gemeinde erstatten.