Herr Schmidt berichtet anhand der verteilten Tischvorlagen über die wichtigsten Änderungen der neuen Landesbauordnung. Im Einzelnen sollte zur Anwendung des § 68 LBO SH (Genehmigungsfreistellung) zunächst vom Fachausschuss Föhr ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt werden. Im Anschluss ergeht eine ausführliche Diskussion, bei der deutlich wird, dass dieses Thema auch im nächsten Bauausschuss als gesonderter Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen werden soll, damit eine entsprechende Empfehlung an den Fachausschuss Föhr ergehen könne. Der Bürgermeister wird ein Gespräch diesbezüglich mit der Amtsdirektorin führen. Die Verwaltung wird gebeten eine entsprechende Vorlage zum nächsten Bauausschuss zu erstellen.