Beschluss:

 

a) Aufstellungsbeschluss

 

1. Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Wrixum beschließt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a für den Bereich Ocke-Nerong-Straße / Kirchweg gemäß § 13 BauGB einzuleiten.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der verwaltungsmäßigen Betreuung des Planverfahrens wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5. Der Gemeinde Wrixum sollen durch die Änderung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen.

 

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a für den Bereich Ocke-Nerong-Straße / Kirchweg und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

a)    Aufstellungsbeschluss

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Wrixum beabsichtigt, die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a für den Bereich Ocke-Nerong-Straße / Kirchweg gemäß § 13 BauGB einzuleiten.

 

Die wesentlichen Gründe für die Änderung des Bebauungsplanes sind:

1.    Absicht der Gemeinde, die Ecksituation Ocke-Nerong-Straße / Kirchweg gestalterisch und städtebaulich aufzuwerten.

2.    Anfrage eines Einwohners der Insel Föhr, an dieser Stelle eine Tierarztpraxis mit Wohnung zu errichten.

 

Die Ziele der Änderung des Bebauungsplans sind:

1.    Städtebauliche Umgestaltung und Aufwertung der Ecksituation Ocke-Nerong-Straße / Kirchweg.

2.    Zusammenfassung der bisherigen zwei Baufenster auf diesem Grundstück bei gleichzeitiger Reduzierung der insgesamt überbaubaren Fläche in Anlehnung an das Nachbargrundstück, um die Errichtung des o.g. Bauvorhabens zu ermöglichen.

 

Da die 1. Änderung des o.g. Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden soll, kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf eine frühzeitigen Beteiligung verzichtet werden. In diesem Sinne werden als nächste Verfahrensschritte die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt.

Ferner kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung, die Erstellung eines Umweltberichts und eine zusammenfassende Erklärung im vereinfachten Verfahren verzichtet werden (siehe § 13 Abs. 3 BauGB).

 

b)    Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der vorliegende Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a enthält die Festsetzungen, durch welche die unter a) genannten Ziele umgesetzt werden können. Die Änderung besteht aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Text des Bebauungsplans Nr. 3a gilt unverändert weiter.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig