Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr fässt den Grundsatzbeschluss, bei allen gewerblichen Bauvorhaben und solchen Wohnbauvorhaben, die nicht durch die Baufreistellung gemäß § 74 der „alten“ LBO abgedeckt wurden, gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 4 die Genehmigungsfreistellung in ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren überzuleiten. Insbesondere gilt dies für Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Bauvorhaben im Geltungsbereich von Erhaltungssatzungen.

 

Für alle sonstigen Bauvorhaben, die der Genehmigungsfreistellung unterliegen, wird das Amt Föhr-Amrum beauftragt, diese in das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren überzuleiten, wenn die Voraussetzungen gemäß § 68 Abs. 9 erfüllt sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Antragsunterlagen nicht die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung erfüllen.


Herr Schmidt verweist auf den Vortrag aus der letzten Sitzung und gibt eine kurze Darstellung des Ablaufs. Der Ausschuss spricht sich einstimmig für die Handhabung der Genehmigungsfreistellung gemäß Vorlage aus.


Abstimmungsergebnis:           10 Ja