Beschluss:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet südlich „Taarepswoi“ und östlich „Malnstich“ wird der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1. Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung,
2.2. Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung,
2.3. Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten (WE) auf 1 WE pro Gebäude,
2.4. Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße und Einzelhausbauweise,
2.5. Begrenzung der überbaubaren Grundfläche je Baugrundstück,
2.6. Regelung des Ausgleichserfordernisses.
3. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Borgsum beabsichtigt, die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet südlich „Taarepswoi“ und östlich „Malnstich“ einzuleiten.
Die wesentlichen Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind:
1. Schaffung von ca. 8-10 Bauplätzen für die Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation durch die Verfolgung privater (Vermarktungs-) Interessen,
2. Fortführung der städtebaulichen Gesamtkonzeption des Bebauungsplans Nr. 6
Abstimmungsergebnis:
einstimmig