Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein - Abt. IV 5 / Landesplanung und Vermessungswesen - hat mit Schreiben vom 29.05.2009 mitgeteilt, dass aus landes- und regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung der Gemeinde Wittdün bestehen; insbesondere stehen Ziele der Raumordnung dem vorgelegten Entwurf zur Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortslage West“ nicht entgegen.

Beschlussfassung: Einstimmig

Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Abteilung Landesplanung und Vermessungswesen des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein keine aus landes- und regionalplanerischer Sicht der Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des seit dem 29.06.1988 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortslage West“ der Gemeinde Wittdün entgegenstehenden Belange mitgeteilt worden sind.