Während des Beteiligungsverfahrens sind in keine Anregungen bzw. Hinweise zur Planung vorgetragen worden.

Beschlussfassung: Einstimmig

Es wird zur Kenntnis genommen, dass anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keinerlei Anregungen und Hinweise zur geplanten Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des seit dem 29.06.1988 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortslage West“ der Gemeinde Wittdün vorgetragen worden sind.