Beschlussfassung: Einstimmig

a.

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB sind keinerlei Anregungen vorgetragen worden.

b.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortslage West“ als Satzung.

c.

Die Begründung wird gebilligt.

d.

Die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, den Beschluss über die Aufhebung eines nördlichen und eines südlichen Teilbereiches des seit dem 29.06.1988 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortslage West“ durch die Gemeindevertretung Wittdün - zeitgleich mit dem Beschluss über die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortslage West“ - nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.