Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde den willkürlichen Schilderwald einheitlicher gestalten will. Zu diesem Zweck sollte eine entsprechende Satzung erlassen werden. Da für eine Satzung allerdings die Rechtsgrundlage fehlt, soll an deren Stelle die „Festlegung von Benutzungsregeln über die Gestaltung und Anbringung von nichtamtlichen Hinweisschildern in der Gemeinde Wittdün“ treten.

 

Die Gewerbebetriebe können mit der Gemeinde einen entsprechenden Vertrag abschließen, in dem die Kosten, Anbringung der Schilder usw. geregelt wird. Die Entfernung der alten Schilder muss extra durchgeführt werden. Notfalls muss durch das Ordnungsamt die Aufforderung zum Entfernen der Schilder erteilt werden.

 

Die GV beschließt einstimmig die Festlegung von Benutzungsregeln über die Gestaltung und Anbringung von nichtamtlichen Hinweisschildern in der Gemeinde Wittdün gemäss Anlage.