Beschluss:
Die Gemeinde Alkersum beschließt, dass die Notunterkünfte am Standort Nieblumweg 35 in Alkersum planungsrechtlich abgesichert werden sollen, damit diese auch langfristig als solche genutzt werden können. Darüber hinaus soll eine Erweiterungsmöglichkeit für die Notunterkünfte an dieser Stelle vorgesehen werden.
Hierzu wird das Amt Föhr-Amrum beauftragt, mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanung die erforderlichen Schritte abzustimmen und die entsprechenden Verfahren (Außenbereichssatzung oder Bebauungsplan sowie ggfs. Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan) einzuleiten.
Sachdarstellung mit Begründung:
Zur Zeit gibt es auf der Insel Föhr an drei
Standorten Notunterkünfte für obdachlose Menschen:
1.
im
Gewerbegebiet der Stadt Wyk auf Föhr, sechs Container und ein Holzhaus;
2.
in
der Gemeinde Alkersum ein für diesen Zweck zu 5 Einheiten umgebautes Wohnhaus
im Außenbereich;
3.
in
der Gemeinde Wrixum 2 Container im Außenbereich in der Nähe der
Straßenmeisterei.
Allen Situationen
gemeinsam sind die zeitlich befristeten Baugenehmigungen. Nach der Bildung des
Amtes Föhr-Amrum ist die Zuständigkeit für die Notunterkünfte von den Gemeinden
auf das Amt übergegangen, wobei jedoch die planungsrechtliche
Entscheidungshoheit über etwaige Standorte bei den Gemeinden verblieben ist.
Nach Abstimmung mit
dem Kreisbauamt sind Ende 2008 die bisherigen befristeten Baugenehmigungen noch
einmal um 3 Jahre verlängert worden, um Zeit zur Entwicklung einer
langfristigen Lösung zu gewinnen. Zukünftig sollen gemäß Beschluss des
Amtsausschusses vom 13.05.2009 die Standorte in Wyk und Alkersum als
Notunterkünfte bereitgehalten werden.
Für die langfristige Sicherung des Standortes in der Gemeinde Alkersum sowie für dessen zukünftige Erweiterung ist es erforderlich, hier die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig