Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Dunsum für das Gebiet nördlich der L 214 im Bereich des Ortseingangs Großdunsum und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 11.12.2008 wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Dunsum erarbeitet, welcher die zum gleichen Zeitpunkt festgelegten Planungsziele umsetzte.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Planungsanzeige gemäß § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz wurde mit Schreiben vom 04.02.2009 durchgeführt, die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 25.02.2009 statt.

Im Rahmen der o.g. Verfahrensschritte sind Stellungnahmen eingegangen, die bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans berücksichtigt wurden.

 


Abstimmungsergebnis:          

 

einstimmig