Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Stockmannsweg, Badestraße und beiderseits des Olhörnweges und Olhörnstieges, insbesondere für den Teilbereich beiderseits der Parkstraße bis zu den beiden öffentlichen Grünbereichen (Wald) und nördlich des Stockmannsweges wird der Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird im Wege eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.



Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

Für die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.    Im Interesse der Bewahrung und angemessenen Weiterentwicklung des Ortsbildes wird die Höhenentwicklung der Gebäude im Bebauungsplan durch die Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen geregelt. Dabei sind der historische bauliche Bestand sowie die zulässigen Ausnutzungsverhältnisse zu überprüfen und im gesetzlichen Rahmen zu berücksichtigen.

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.

4.    Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13 BauGB abgesehen.

5.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Problemstellung, Anlass, Planungserfordernis

Die bauliche Entwicklung der letzten Jahre hat zu unterschiedlichen Gebäudehöhen im Bereich von Parkstraße und Stockmannsweg geführt, die sich teilweise sehr abheben vom historischen baulichen Bestand im Bereich der Parkstraße und im westlichen Teilabschnitt des Stockmannsweges zwischen den beiden öffentlichen Grünbereichen.

 

Für diesen Teilbereich des Stadtgebietes gilt die Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB für das Satzungsgebiet XV seit dem 29.05.1991. Ziel dieser städtebaulichen Satzung ist u. a. die Erhaltung des Ortsbildes und der es prägenden Gebäude. Dabei ist neben dem Erscheinungsbild von Einzelgebäuden auch die Höhenentwicklung der Bebauung für den städtebaulichen Gesamteindruck ein bedeutsamer Gesichtspunkt. Dies gilt insbesondere für die Erscheinung des Ortsbildes zur Wasserseite hin, aber auch in Bereichen von Kreuzungssituationen (z. B. Parkstraße/Stockmannsweg) oder als Übergang zu angrenzenden Grünzonen bzw. Waldbereichen.

 

Die zukünftige Höhenentwicklung von Gebäuden ist jedoch nur bedingt über die Erhaltungssatzung zu steuern. Dies ist vielmehr Aufgabe von Bebauungsplanfestsetzungen. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Wyk auf Föhr regelt zwar u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung und einige gestalterische Gesichtspunkte, trifft jedoch keine Festsetzungen zu den zulässigen Gebäudehöhen.

 

Ziel der Planänderung

Um das Ziel der Erhaltungssatzung, nämlich die Bewahrung des Ortsbildes im Sinne eines städtebaulichen Denkmalschutzes, zu erreichen, erscheint es sinnvoll auch die Höhenentwicklung künftiger Gebäude auf der Ebene des Bebauungsplanes durch entsprechende Festsetzungen zu steuern. Nicht zuletzt ausgelöst durch aktuelle Entwicklungen ist daher eine 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für eine geordnete städtebauliche Weiterentwicklung dieses Bereiches erforderlich.

 

Dabei sind der bauliche Bestand sowie die gemäß Bebauungsplan zulässigen Bebauungsansprüche zur überprüfen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen.

 

 

Von Seiten der SPD-Fraktion wird bemängelt, dass der Bebauungsplan quasi im Nachhinein angegangen werde. Dies sei unglücklich, da es den Bürgerinnen und Bürgern an Planungssicherheit fehle.

 

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass dies eine übliche und legitime Vorgehensweise sei.

 

Auf Seiten der KG-Fraktion zeigt man Verständnis für die „Bauchschmerzen“ der SPD-Fraktion, sei aber grundsätzlich für die Änderung des Bebauungsplans. Häufig ergäben sich Planungsanstöße durch Bauanträge.

 

Die Bauleitplanung sei dazu gedacht, städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.

 

Es wird vorgeschlagen, sämtliche Bebauungspläne zu überarbeiten. Dies, so Herr Lorenzen, sei durch die Verwaltung nicht leistbar.

 


Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen