Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen kann dem vorgelegten Haushaltsentwurf so zustimmen und empfiehlt die Überweisung an den Finanzausschuss zu Beschlussfassung.

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Vertretung der Ordnungsbehörde mit der Bitte, die Positionen des städtischen Haushalts kurz zu erläutern.

 

Für den Bereich öffentliche Sicherheit ist eine Ausgabeposition in Höhe von 20.000 € veranschlagt. Diese Summe dient der Finanzierung eines Wach- und Sicherheitsdienstes für die kommende Saison. Im Jahr 2009 wurde auf die Beschäftigung eines privaten Wachdienstes verzichtet mit dem Resultat, dass es massive Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen und Sachbeschädigungen gegeben hat. Die Polizei konnte keiner Person habhaft werden, da es an Zeugen mangelte. Hauptaufgabe des Wachdienstes soll sein, intensiv mit der Polizei und der Ordnungsbehörde zusammen zu arbeiten mit dem Ziel, Störer feststellen und anschließend gegen konkrete Personen vorgehen zu können. Auch soll die ständige Präsenz vorbeugend wirken.

Der ausgewiesene Betrag stellt die Gesamtkosten dar. Dritte haben sich in den vergangenen Jahren komplett aus der Finanzierung zurück gezogen.

Ein Mitglied des Ausschusses spricht sich dafür aus, Anwohner und Geschäftsleute nochmals anzusprechen und diese für die Notwendigkeit der Beschäftigung eines privaten Wachdienstes zu sensibilisieren. Aus den vergangenen Jahren konnte aber auch die Erkenntnis gezogen werden, dass die Beschäftigten des Wachdienstes bei vielen Jugendlichen eine hohe Akzeptanz genossen haben. Man sollte aber dafür Sorge tragen, dass die Dienstzeit des Wachdienstes etwas flexibler gestaltet wird.

 

Der Bgm. geht nochmals auf die gemachten Erfahrungen aus der abgelaufenen Saison ein. Das Jahr 2009 hat gezeigt, dass die Beschäftigung eines privaten Wachdienstes unerlässlich ist. Die Stadt sollte sich aber bemühen, erneut Dritte dazu zu bewegen, sich an der Finanzierung der Kosten zu beteiligen. Vorrangig sollte man die Föhr Tourismus GmbH und den Hafenbetrieb wieder gewinnen. Aber auch Anlieger und ansässige Gewerbetreibende sollten eingebunden werden. Zudem erscheint es sinnvoll, im Haushalt auch eine Einnahmeposition zu schaffen. Diese könnte z.B. in einer Höhe von 7.000 € veranschlagt werden.

Der Vorsitzende nimmt diesen Vorschlag auf und hinterfragt, ob damit ggf. eine haushaltstechnische Verknüpfung hergestellt werden soll mit der Intention, der Öffentlichkeit zu signalisieren, dass die Stadt bereit ist, diese Ausgabe zu tätigen unter der Voraussetzung, dass Dritte sich bis zu einer Summe (z.B. 7.000 €) an der Finanzierung beteiligen.

Der Bgm. weiss zu berichten, dass einzelne Bürger sehr wohl bereit sind, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Aus dem Ausschuss wird mitgeteilt, dass auch die Föhr Tourismus GmbH einer Beteiligung offen gegenüber steht.

Im Anschluss wird noch kurz über die Kompetenzen des Wachdienstes gesprochen. Der private Sicherheitsdienst verfügt nicht über öffentlich-rechtliche Eingriffmöglichkeiten (z.B. unmittelbarer Zwang). Dennoch hat sich gezeigt, dass durch den Einsatz von Wachpersonal wichtige Zeugenaussagen gewonnen werden konnten. Auch wirkt die Präsenz und die Wachbereitschaft vorbeugend.

Es sollte überlegt werden, auch den Streetworker in der kommenden Saison diesbezüglich stärker einzubinden, so ein Mitglied des Gremiums.

 

Im Bereich des Produktes Brandschutz hat es im Vergleich zu den Vorjahren kaum Veränderungen ergeben. Unter der laufenden Nummer 10 ist ein Betrag in Höhe von 5.000 € veranschlagt. Diese Ausgabe ist nötig, um weitere drei Kameraden mit den entsprechenden Fahrberechtigungen (Führerscheinklasse C) auszustatten.

Zu diesem Punkt bittet die Verwaltung die Wehrführung um eine zusätzliche kurze Erläuterung. Die Wehrführung verweist auf das geänderte Fahrerlaubnisrecht. Die frühere Klasse 3 beinhaltet nicht mehr die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen. Dafür wurde die Klasse C geschaffen. Über diese Fahrberechtigung verfügt in der Wehr allerdings kaum ein Kamerad, so dass hier sukzessive nachgerüstet werden muss, damit die Wehr handlungsfähig bleibt. Auf Kreisebene wird aktuell der Vorschlag erörtert, entsprechende Ausbilder für die Klasse C auszubilden, um die Kosten für die Kommunen reduzieren zu können. Die Ausbildung berechtigt dann zum Führen der Fahrzeuge über 7,5 Tonen. Zur Zeit muss pro Fahrerlaubnis der Klasse C ein Betrag von 1.300 € aufgebracht werden.

Die Verwaltung fährt fort. Die lfd. Nr. 15 (Kostenerstattung für das Gerätehaus) umfasst im Moment nur einen rein kalkulatorischen Wert, da noch keine Abrechnung des Liegenschaftsbetriebes vorliegt. Dieser Wert könnte sich tatsächlich anders im Haushalt niederschlagen.

Der Wehrführer bittet an dieser Stelle zu prüfen, ob es möglich ist, auch das Gerätehaus mit Brandmeldern auszurüsten. Die Verwaltung sagt zu, diesen Punkt in Rücksprache mit dem Liegenschaftsbetrieb zu klären.

Einzige Ausgabeposition mit einem hohen Mittelansatz stellt die angedachte Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens dar. Die Wehrführung ergänzt dazu, dass das im Einsatz befindliche Fahrzeug stark veraltet ist (Baujahr 1978) und somit den Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht. Auch aus Kosten- bzw. Umweltschutzgründen sollte über die Anschaffung eines neuen Transporters nachgedacht werden. Ein Neufahrzeug, das die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kostet ca. 37.000 €. Der dazugehörige Geräteanhänger würde nochmals Mittel in Höhe von bis zu 10.000 € in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang sollte eruiert werden, ob es ggf. Zuschussmöglichkeiten gibt.

Aus der SPD-Fraktion wird bezugnehmend auf die Haushaltssituation vorgeschlagen, anstatt eines Neufahrzeugs ein Gebrauchtfahrzeug anzuschaffen. Hier könnten erhebliche Mittel eingespart werden und der Nutzen wäre identisch.

Die Wehrführung gibt zu bedenken, dass es bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens keine Zuschüsse geben wird. Natürlich spricht sich die Wehr dafür aus, einen Nutzen-Kostenabgleich bei der Beschaffung eines Neu- bzw. Gebrauchtwagens durchzuführen. Das Fahrzeug sollte zur Sprinter-Klasse gehören. Der Anhänger dient der Beförderung von Ausrüstungsgegenständen.

Aus der Mitte des Ausschusses wird hinterfragt, ob ein Bedarfsplan für die Wyker Wehr existiert.

Man ist sich –auch mit der Wehrführung- weitestgehend einig darin, dass ein Bedarfsplan wenig praxisnah ist. Eine vollständige Orientierung an einem Bedarfsplan ließe sich nicht realisieren, da das Ergebnis nur eine Unterbesetzung (gerade im Bereich des Fuhrparks) der Wehr ergeben kann.

Die Wehrführung stellt klar, dass die Sicherheit mit den zur Verfügung stehenden Mittel auch über den regulären Einwohnerbestand hinaus gewährleistet werden kann. Zumal es ja auf der Insel noch weitere Wehren gibt. Dennoch sollte im Bereich des Fuhrparks in den kommenden Jahren nachgerüstet werden (2 Fahrzeuge).

Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, den Mittelansatz so zu belassen. Der Finanzausschuss soll sich in seinen Beratungen auch mit der Option beschäftigen, ggf. einen Gebrauchtwagen anzuschaffen.

Die Verwaltung ergänzt, dass diesbezüglich zu prüfen ist, ob Zuschussmöglichkeiten bestehen, damit diese dann für 2010 bereitgehalten werden können.

Die Haushaltsposition 4 umfasst Mittel, die für die Sanierung von Feuerlöschbrunnen zu verwenden sind. Hier befinden sich bereits entsprechende Mittel in der Rücklage, um drei Brunnen auszuschreiben. In den kommende Jahren sollen weitere 3-4 Brunnen nachgerüstet werden. Die Nachrüstung ist notwendig, da die Tiefbrunnen im Laufe der Zeit zunehmend versanden.

Aus dem Ausschuss wird hinterfragt, welche Maßnahmen sich hinter der lfd. Nr. 6 (4.000 €) verbergen.

Die Verwaltung führt aus, dass diese Position Mittel bereithält, um die Unterflurhydranten winterfest zu machen. Auch werden die noch vorhandenen Tiefbrunnen gepflegt. Den Auftrag erhält Grün-Bau.

 

Zum Posten Verkehrseinrichtungen ist zu erwähnen, dass im kommenden Jahr eine große Bestellaktion ansteht. Es werden dann Schilder im Wert von ca. 8.000 € angeschafft werden müssen. Weitere 8.000 € wird die Unterhaltung von Verkehrseinrichtungen in Anspruch nehmen. Zur Unterhaltung wird ggf. noch ein Mietaufwand an den städtischen Hafenbetrieb zu ergänzen sein, da die Lagerung der Schilder in den Räumlichkeiten von Grün-Bau erfolgt.

 

Im Bereich Parkeinrichtungen ist zunächst eine Reduzierung der Unterhaltungsaufwendungen zu verzeichnen, da die störungsanfälligen Parkuhren abgerüstet wurden. Es wird seitens der Verwaltung angeregt, bereits im Nachtrag die Mittel für die Beschaffung von 3-4 neuen Parkscheinautomaten einzustellen. Die Anschaffung von einer höheren Zahl Automaten hätte den positiven Aspekt der Kostenreduzierung. Auch beim Aufbau könnten Mittel eingespart werden, da nur ein gebündelter Auftrag vergeben werden muss.

Der Ausschuss moniert die angesetzte Höhe der Telefonkosten für den Bereitschaftsdienst. Die Position sollte am Rechnungsergebnis 2008 ausgerichtet werden.

 

Der Fischmarkt stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Die zu erzielenden Standgelder sollen den Aufwand der Stadt decken. Hier darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Aufwandsentschädigung an den Hafenbetrieb erheblich gestiegen ist. Begründet wurde dies seitens des Hafenbetriebes damit, dass Investitionen in die Infrastruktur getätigt wurden, die durch regelmäßige und angemessene Abschreibungen zu amortisieren sind.

Durch die veränderte Aufwandsstruktur im Jahre 2009 (Wegfall der Toilettenwagen und des Geschirrmobils) konnten die Beschicker finanziell etwas entlastet werden. Der Markt hat den vergangenen Jahren einen nicht unerheblichen Überschuss erwirtschaftet. In diesem Jahr wird aufgrund der erhöhten Aufwandspauschale mit einem Unterschuss zu rechnen sein. Aus den Reihen der Beschicker wird signalisiert, dass eine Kostenanpassung an die neue Ausgabesituation zu bewältigen ist.

 

Zur Position Jahrmarkt führt der Bgm. an, dass man der Bitte der Beschicker nachkommen sollte, einen weiteren Abwasserschacht herzurichten. Die Kostendeckung sollte über die Standgebühren erreicht werden.

Das Feuerwerk wurde im diesem Jahr ausschließlich durch die Beschicker getragen.

 

Da unter TOP 7 über das Parkraumbewirtschaftungskonzept separat beraten werden soll, gibt der Ausschuss folgende Empfehlung ab:


Abstimmungsergebnis:           11-Ja-Stimmen (einstimmig)