Die Verwaltung bezieht sich einleitend auf die entsprechende Vorlage. Aus den Reihen der Politik ist die Notwendigkeit gesehen worden, die Satzung über die Sondernutzung nebst den Anlagen zu überarbeiten und den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Aus dem Satzungsentwurf sind die wesentlichen Anpassungen fett hinterlegt. Andere Anpassungen sind redaktioneller Natur.

Der Vorsitzende bittet das Gremium an dieser Stelle sich auf Verständnisfragen zu beschränken. Gleichzeitig wird angeregt, die inhaltliche Erörterung zunächst in den Fraktionen durchzuführen.

Der Bgm. verweist auf die Sitzung der Stadtvertretung im Dezember. Es wäre wünschenswert, wenn die geänderte Satzung noch im Laufe des Jahres zur Anwendung gelangen könnte, damit der Zeitraum rund um die Silvestermeile differenziert berechnet werden kann. Es ist grundsätzlich angedacht, den Zeitraum, in dem die Silvestermeile abgehalten wird, mit anderen Konditionen zu belegen. Als Anregung sollte im § 2 Abs. 2 angeführt werden, dass in den Bereichen, in denen keine Abwasserrinne als Markierung dient, die jeweilige Nutzfläche nach Abstimmung mit der Ordnungsbehörde festgelegt werden soll.

Der Vorsitzende bittet den Ausschuss um ein Meinungsbild, ob dieses Thema vorerst in den Fraktionen beraten werden soll, um anschließend diesen TOP in einer kurzfristig anzuberaumenden Sitzung zu behandeln.

Das Gremium spricht sich dafür aus, diese Thematik zuerst in den jeweiligen Fraktionen zu behandeln.

Die Verwaltung verweist darauf, dass eine geänderte Satzung in diesem Jahr nicht mehr rechtssicher zur Anwendung gelangen kann. Die Erlaubnisse, die aufgrund der aktuellen Satzungsversion bereits im Sommer erteilt worden sind, stellen begünstigende Verwaltungsakte dar. Deren Widerruf ist –aufgrund des Vertrauensschutzes – nur unter ganz bestimmten Umständen überhaupt möglich. Die geänderte Satzung sollte daher zum 01.01.2010 Gültigkeit erlangen.

Der Bgm. bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die einzelnen Zonenberechnungswerte ermittelt wurden, und ob es dort zu Änderungen gekommen ist. Gleichzeitig spricht sich der Bgm. ebenfalls dafür aus, dass die Satzung zum 01.01.2010 wirksam werden soll.

Es sollte überdacht werden, so der Bgm., ob die Gebührenberechnung für die Außengastronomie analog zu den Tarifen des Hafenbetriebes für die Rasenflächen von der bisherigen qm-Berechnung auf Jahrespauschalen für Tisch und Stühle umgestellt werden soll. Durch die Neugestaltung der Fußgängerzone hat die Außenbewirtschaftung erheblich an Qualität gewonnen. Aus dieser Sicht heraus scheint es durchaus angemessen, die Tarife neu zu kalkulieren und angemessen anzuheben. Zum Beispiel könnte die Zone 1 einen Gebührensatz in Höhe von 500,00 € enthalten (1 Tisch und 4 Stühle).

Die Satzung sollte zudem um einen Passus ergänzt werden, der die sonstigen öffentlichen Flächen erfasst. Als Beispiel wird die Straßenbegleitfläche im Stockmannsweg herangezogen.

 

Diese Thematik soll in einer im November anzuberaumenden Sitzung eingehend erörtert werden, um der Stadtvertretung eine Beschlussempfehlung zu unterbreiten.