Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, den Amtsvorplatz für den Zeitraum vom 01.12.2009 bis zum 15.01.2010 frei zugeben, so dass hier ein gebührenfreies Parken möglich ist.

 


Die Verwaltung greift nochmals das Thema Befahrensregelung in der Fußgängerzone auf. Die Teileinziehung stellt eine rechtsmittelfähige Allgemeinverfügung dar. Das hat zur Folge, dass der Beschluss erst nach Rechtskraft der Verfügung umgesetzt werden kann. Eingehenden Widersprüchen ist entweder abzuhelfen oder der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland als Fachaufsichtsbehörde für Gemeinden zur Entscheidung vorzulegen. Auch der gerichtliche Rechtsweg über das Verwaltungsgericht ist eröffnet. Es ist also zur Zeit noch völlig offen, wann die Neuregelung zum Tragen kommen kann.

 

Aus dem Ausschuss wird angefragt, wie in den bevorstehenden Wintermonaten mit dem Amtsvorplatz und dem Sauermannparkplatz verfahren werden soll. In den Vorjahren wurden diese teilweise zum gebührenfreien Parken freigegeben.

Die Verwaltung führt aus, dass die Freigabe des Amtsvorplatzes aus versicherungstechnischen Gründen nicht unproblematisch ist, da es sich bei dieser Fläche nicht um einen regulären Parkplatz handelt.

Man ist sich einig, dass die Freigabe der angeführten Flächen keinen zu langen Zeitraum umfassen sollte, da auch die Gebührenausfälle ins Kalkül zu ziehen sind. Der Sauermannparkplatz soll nicht geöffnet werden. Nach kurzer Diskussion über die möglichen Varianten, verständigen sich die Mitglieder über den Freigabezeitraum für den Amtsvorplatz wie folgt:

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen

                                                2 Nein-Stimmen