Herr Martin Sönnichsen fragt, ob die Stadt Wyk auf Föhr Widerspruch gegen die erneute Ablehnung der Straßenverkehrsbehörde NF zur Einrichtung einer Einbahnregelung in der Gartenstraße eingelegt hat und warum die Stadt den Anregungen der Anwohner der Gartenstraße nicht folgt, die Straßenaufpflasterungen, insbesondere in der Strandstraße und am Grünstreifen, zu entschärfen.
Bgm. Roth antwortet, er sehe keinen Sinn in einem Widerspruch, da sowohl die Stellungnahmen der Polizei als auch die Ergebnisse der regelmäßigen Verkehrszählungen zu den Spitzenzeiten in der Saison keine Veränderungen zugunsten der Anwohner der Gartenstraße ergeben haben. Im übrigen sei ihm bekannt, dass bereits ein Widerspruch eines Anwohners gegen die Anordnung des Kreises NF beim Verkehrsminister in Kiel eingelegt worden sei. Die Entscheidung dieser vorgesetzten Behörde dürfte die zukünftige Verkehrsführung in der Gartenstraße festschreiben.
Zur Frage der Entschärfung der Aufpflasterungen führt Bgm. Roth aus, dass die Mittel für diese Maßnahmen bisher vorgeschlagen, jedoch von den zuständigen politischen Gremien der Stadt bei den Beratungen der Haushaltsentwürfe wieder gestrichen worden sind. Für den Haushalt des kommenden Jahres wird erneut ein Finanzierungsvorschlag in die Beratung eingebracht werden.

Stv Christiansen weist auf einige Missstände beim Wellenbad hin. Der Fußboden im Eingangsbereich sei schadhaft, an der Drehtür fehlt Estrich und rund um das Gebäude mache die Grünanlage einen ungepflegten Eindruck.
Die Verwaltung wird diese Mitteilung an die Tourismus GmbH weiter leiten.

Stv Lorenzen bittet, den Fraktionen das Schreiben der Stadt Wyk auf Föhr an die Straßenverkehrsbehörde wegen der Einrichtung einer Einbahnregelung in der Gartenstraße und das daraufhin erfolgte Antwortschreiben zur Kenntnis zu geben.