Sitzung: 27.05.2004 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Aufgrund eines Antrages des HGV soll eine Überprüfung des
Gebührentarifs für die Sondernutzung an öffentlicher Verkehrsfläche in der
Fußgängerzone erfolgen. In der letzten Sitzung des AÖE ist dieser Antrag an die
Fraktionen verwiesen worden.
Für die CDU vertritt Bv Menden die Meinung, dass die jetzige Regelung innerhalb
der Zone 1 nicht gerecht sei.
Herr Schaper von der SPD fordert, der HGV möge erst einmal seine Vorstellungen
deutlich machen, damit man wisse, über welche Gebührenpreise man reden solle.
Stv Ofterdinger-Daegel bestätigt, dass auch die KG eine Differenzierung der
Tarife für den Sandwall und für die übrigen Straßen der Fußgängerzone für
erforderlich halte.
Stv Frädrich schlägt vor, die Verwaltung solle sich zunächst vom HGV bestätigen
lassen, ob der Antrag vom 15.09.2003 überhaupt noch Gültigkeit besitzt, zumal
im Antrag offensichtlich noch davon ausgegangen wird, dass die Preise für die
Nutzung der Rasenfläche am Sandwall der Gebührenhöhe der Tarifzone 1 angepasst
werden solle.
Der Ausschuss schließt sich diesem Vorschlag einstimmig an.
Stv Lorenzen fragt an, ob überall in der Stadt die Tarife der Gebührensatzung
für die Sondernutzungen angewendet werden, z. B. auch am Stockmannsweg, wo
verschiedene Anwohner Steine auf die angrenzenden Seitenstreifen abgelegt
haben, um parkende Fahrzeuge vor dem eigenen Haus zu verhindern.