Aufgrund eines Antrages des HGV soll eine Überprüfung des Gebührentarifs für die Sondernutzung an öffentlicher Verkehrsfläche in der Fußgängerzone erfolgen. In der letzten Sitzung des AÖE ist dieser Antrag an die Fraktionen verwiesen worden.
Für die CDU vertritt Bv Menden die Meinung, dass die jetzige Regelung innerhalb der Zone 1 nicht gerecht sei.
Herr Schaper von der SPD fordert, der HGV möge erst einmal seine Vorstellungen deutlich machen, damit man wisse, über welche Gebührenpreise man reden solle.
Stv Ofterdinger-Daegel bestätigt, dass auch die KG eine Differenzierung der Tarife für den Sandwall und für die übrigen Straßen der Fußgängerzone für erforderlich halte.

Stv Frädrich schlägt vor, die Verwaltung solle sich zunächst vom HGV bestätigen lassen, ob der Antrag vom 15.09.2003 überhaupt noch Gültigkeit besitzt, zumal im Antrag offensichtlich noch davon ausgegangen wird, dass die Preise für die Nutzung der Rasenfläche am Sandwall der Gebührenhöhe der Tarifzone 1 angepasst werden solle.
Der Ausschuss schließt sich diesem Vorschlag einstimmig an.

Stv Lorenzen fragt an, ob überall in der Stadt die Tarife der Gebührensatzung für die Sondernutzungen angewendet werden, z. B. auch am Stockmannsweg, wo verschiedene Anwohner Steine auf die angrenzenden Seitenstreifen abgelegt haben, um parkende Fahrzeuge vor dem eigenen Haus zu verhindern.