Auch für diesen Beratungspunkt liegt ein Antrag des HGV vor, der zunächst in den Fraktionen beraten werden sollte.
Bv Menden meint, es käme bei dieser Frage nach Gebührenfreiheit darauf an, was der Aufsteller mit dem Fahrradständer überwiegend bezweckt. Soll der Kundschaft eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder geboten werden, wäre Gebührenfreiheit keine Frage. Wirbt der Aufsteller für sein Geschäft oder für ein Produkt, so sei dies wie jede andere Werbeanlage gebührenpflichtig. Vermieden werden sollte auf jeden Fall eine bunte Ansammlung vom Werbeschildern in der Fußgängerzone, was sicherlich Folge einer Gebührenfreiheit für Fahrradständer mit Werbung wäre.
Stv Boetius befürwortet Kostenfreiheit für Fahrradständer ohne Werbung.

Der Antrag des HGV wird einstimmig abgelehnt.

Es wird weiterhin empfohlen, die Gebührenfreiheit für Fahrradstände ohne Werbung bei nächster Gelegenheit in die Gebührensatzung mit aufzunehmen.