Sitzung: 27.05.2004 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Auch für diesen Beratungspunkt liegt ein Antrag des HGV vor,
der zunächst in den Fraktionen beraten werden sollte.
Bv Menden meint, es käme bei dieser Frage nach Gebührenfreiheit darauf an, was
der Aufsteller mit dem Fahrradständer überwiegend bezweckt. Soll der Kundschaft
eine Abstellmöglichkeit für Fahrräder geboten werden, wäre Gebührenfreiheit
keine Frage. Wirbt der Aufsteller für sein Geschäft oder für ein Produkt, so
sei dies wie jede andere Werbeanlage gebührenpflichtig. Vermieden werden sollte
auf jeden Fall eine bunte Ansammlung vom Werbeschildern in der Fußgängerzone,
was sicherlich Folge einer Gebührenfreiheit für Fahrradständer mit Werbung
wäre.
Stv Boetius befürwortet Kostenfreiheit für Fahrradständer ohne Werbung.
Der Antrag des HGV wird einstimmig abgelehnt.
Es wird weiterhin empfohlen, die Gebührenfreiheit für Fahrradstände ohne
Werbung bei nächster Gelegenheit in die Gebührensatzung mit aufzunehmen.