Stv Ofterdinger-Daegel erläutert den Antrag der KG-Fraktion. Sie ergänzt, dass es in vielen anderen Orten Hinweisschilder-Systeme gibt, die dem Ortsfremden den Weg zu Hotels, Kliniken, Heime, öffentliche Einrichtungen oder zu Sportstätten weisen.
Herr Niebuhr erinnert an einen jahrzehnte alten Grundsatzbeschluss, dass in Wyk auf Föhr auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht für private Beherbergungsbetriebe oder Gaststätten geworben werden darf. Sog. Hotelrouten wie in Großstädten sind wegen der überschaubaren Ortsgröße und wegen der geringen Anzahl der Hotels bisher nicht unbedingt erforderlich gewesen.
Stv Lorenzen ist der Meinung, das vorhandene Beschilderungssystem könnte noch sinnvoll ergänzt werden. Keinesfalls sei mit dem Antrag seiner Fraktion die Aufnahme von Werbung für einzelne Betriebe in eine innerörtliche Hinweisbeschilderung beabsichtigt gewesen.
Stv Boetius sieht Abgrenzungsprobleme und Gleichbehandlungsansprüche, wenn beispielsweise Hotels eine Hinweisbeschilderung erhalten und Pensionen oder Vermietungshäusern dieser Hinweis versagt wird.
Bv Schaper könne sich eine Hinweisbeschilderung höchstens im Nahbereich des Ortes der Leistung, nicht jedoch flächendeckend im gesamten Stadtgebiet vorstellen.
Es wird vorgeschlagen und einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung auf der Grundlage des bisherigen Beschilderungssystems einen Beschilderungsplan für Wyk auf Föhr erarbeitet, in dem neben den Hinweisen auf allgemeine und öffentliche Ziele zunächst auch die Hotels und privaten Freizeitanlagen (z.B. Mini-Golf-Anlage) aufgenommen werden sollen.