Sitzung: 27.05.2004 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Stv Ofterdinger-Daegel erläutert den Antrag der
KG-Fraktion. Sie ergänzt, dass es in vielen anderen Orten Hinweisschilder-Systeme
gibt, die dem Ortsfremden den Weg zu Hotels, Kliniken, Heime, öffentliche
Einrichtungen oder zu Sportstätten weisen.
Herr Niebuhr erinnert an einen jahrzehnte alten Grundsatzbeschluss, dass in Wyk
auf Föhr auf öffentlicher Verkehrsfläche nicht für private
Beherbergungsbetriebe oder Gaststätten geworben werden darf. Sog. Hotelrouten
wie in Großstädten sind wegen der überschaubaren Ortsgröße und wegen der
geringen Anzahl der Hotels bisher nicht unbedingt erforderlich gewesen.
Stv Lorenzen ist der Meinung, das vorhandene Beschilderungssystem könnte noch
sinnvoll ergänzt werden. Keinesfalls sei mit dem Antrag seiner Fraktion die Aufnahme
von Werbung für einzelne Betriebe in eine innerörtliche Hinweisbeschilderung
beabsichtigt gewesen.
Stv Boetius sieht Abgrenzungsprobleme und Gleichbehandlungsansprüche, wenn
beispielsweise Hotels eine Hinweisbeschilderung erhalten und Pensionen oder
Vermietungshäusern dieser Hinweis versagt wird.
Bv Schaper könne sich eine Hinweisbeschilderung höchstens im Nahbereich des
Ortes der Leistung, nicht jedoch flächendeckend im gesamten Stadtgebiet
vorstellen.
Es wird vorgeschlagen und einstimmig beschlossen, dass die
Verwaltung auf der Grundlage des bisherigen Beschilderungssystems einen
Beschilderungsplan für Wyk auf Föhr erarbeitet, in dem neben den Hinweisen auf
allgemeine und öffentliche Ziele zunächst auch die Hotels und privaten
Freizeitanlagen (z.B. Mini-Golf-Anlage) aufgenommen werden sollen.