1.   Im Ausschuss wird angeregt, per Rundschreiben zu Beginn eines jeden Jahres die Einwohnerschaft auf die Pflichten nach dem Straßen- und Wegegesetz und nach der Straßenreinigungssatzung aufmerksam zu machen. Insbesondere der Überwuchs von Bäumen, Sträuchern und Hecken auf öffentliche Verkehrsflächen ist immer mit z.T. gefährlichen Einschränkungen der Verkehrsteilnehmer ein Anlass zur Beschwerde.

Stv. Lorenzen regt an, dass die Stadt Wyk zweimal im Jahr das Straßengrundstück vor dem Hause des Herrn Michael Eckert reinigt und von Wildwuchs befreit und die dafür entstehenden Kosten übernimmt. Herr Eckert ist Sozialhilfeempfänger und insofern kann er durch Zwangs- oder Bußgelder nicht gezwungen werden, seine Pflichten selbst vorzunehmen.
Der Ausschuss möchte darüber noch keinen Beschluss fassen, sondern jeder soll sich den Zustand des Grundstücks im Verlaufe des Sommers nochmals anschauen und entscheiden, ob im Interesse eines gepflegten Stadtbildes diese Mittel aufgewendet werden sollen.

Bv Huß macht auf die Verunreinigungen von Straßen und Wege aufmerksam, die Möwen durch ungeschützte Abfallkörbe verursachen. Er fragt an, ob nicht alle Papierkörbe mit einem Deckel versehen werden können, um auch den städtischen Arbeitern die regelmäßige Reinigungsarbeiten zu ersparen.