Der Antrag „Die Kurabgabe - Ordnung der Stadt Wyk auf Föhr wird dahingehend geändert, dass Familienangehörige von Personen mit ständigem Hauptwohnsitz in Wyk auf Föhr, welche sich besuchsweise im gleichen Haushalt aufhalten von der Kurabgabe befreit werden und die gleichen Vergünstigungen wie Einheimische erhalten.“ Ist abgelehnt.

 


Fraktionssprecher Herr Bork begründet den Antrag der CDU damit, dass die seit 2009 geltende Regelung zwar eine Befreiung von der Kurabgabe ermöglicht, allerdings nur solange keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Hier muss es doch möglich sein, für enge Familienangehörige eine Lösung zu finden.

Der Fraktionssprecher der Grünen, Herr Damm hält dies nicht für dramatisch. Seine Fraktion würde dem Antrag der CDU nicht zustimmen, da sie dies für ein falsches Signal hält.

Die Fraktion der SPD könnte dem Antrag der CDU zustimmen, da die Bürger und Bürgerinnen, die hier gelebt haben, auch zum Erfolg der Insel beziehungsweise der Stadt Wyk auf Föhr beigetragen haben, insofern wäre es auch gerecht, wenn diese nicht zahlen müssten.

Die Fraktionssprecherin der KG kann sich den Ausführungen ebenfalls anschließen, allerdings würde es sie interessieren wie viele Angehörige bereits Einrichtungen in Anspruch genommen haben und sich über die zu entrichtenden Kurabgaben beschwert haben. Da es in der vergangenen Zeit zu keinen handfesten Problemen gekommen ist, könnte auch weiter so verfahren werden.

 

Stadtvertreter Bork erklärt, dass es nicht eine Frage der Beschwerden sei, sondern es sich hierbei um eine Geste an die gebürtigen und weggezogenen Insulaner handelt.

 

Bürgermeister Lorenzen erkundigt sich, wie mit Insulanern umgegangen werden sollte welche die Insel verlassen haben, auch zurückkommen aber keine Angehörigen haben. Diese müssten nach seinem Verständnis Kurtaxe zahlen und hier gebe es dann eine Ungerechtigkeit unter gebürtigen Föhrern.

 


Abstimmungsergebnis:           5 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen