Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Hörnke von der Hochbauabteilung des Kreises Nordfriesland berichtet ausführlich über den Stand der Sanierungsmaßnahmen im Schulzentrum.

Er gibt bekannt, dass während der Sommerferien möglichst die komplette Fensterfassade im 2. Obergeschoss ausgetauscht wird. Ebenso soll mit der Leuchtensanierung fortgefahren werden. In diesem Rahmen wird auch eine neue Notbeleuchtung, welche zukünftig wartungsfrei ist und daher keine Unterhaltungskosten verursacht, eingebaut.

 

Verbandsmitglied Dr. Marczinkowski nimmt an der Sitzung teil.

 

Bezüglich der unterschiedlichen Auffassungen zur zukünftigen Abdunklungsmöglichkeit der Klassenräume erklärt Herr Hörnke, dass die Unterhaltung der vorhandenen Jalousien sehr aufwändig und teuer ist und man sich deshalb für eine Sonnenschutzverglasung entschieden hätte.

In diesem Zusammenhang weisen die Schulleiter nochmals darauf hin, dass die Nutzung eines Overheadprojektors als häufiges Hilfsmittel weiterhin  gewährleistet sein muss. Hier weist Herr Hörnke auf die am folgenden Vormittag vereinbarte Baubesprechung hin, in welcher er den Schulleitern die Sonnenschutzverglasung vorstellen wird, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Bezüglich der Wärmedämmung weist Herr Hörnke darauf hin, dass diese erst möglich ist, nachdem sämtliche Fassadenelemente ausgewechselt worden sind.

Im übrigen endet dass Sanierungsprogramm im nächsten Jahr und muss weiter fortgeschrieben werden, da sicherlich nicht alles im Rahmen des bestehenden Programmes abgearbeitet werden kann.

In diesem Zusammenhang wird die Frage nach der Dichtigkeit des Daches gestellt. Sicherlich wäre es sinnvoll dieses durch ein Gefälledach zu ersetzen.

 

Man einigt sich, dass seitens des Kreises in die Fortschreibung des Schulbausanierungsprogrammes bis zur nächsten Sitzung die weitere Fassadenerneuerung aber auch die Dacherneuerung mit aufgenommen werden. Ebenso sollen die Kosten für die Sanierung der Lüftungsanlage (Brandschutzmaßnahmen) im Rahmen des Sanierungsprogrammes getragen werden.

 

Auf Nachfrage wird erklärt, dass der notwendige Fassadenanstrich erst nach Abschluss sämtlicher Sanierungsmaßnahmen an der Fassade aus Unterhaltungsmitteln vorgesehen wird.