Von Seiten eines Einwohners wird darum gebeten, bei einem weiteren Betrieb der Grundschule Föhr-Land an zwei Standorten, die Kosten im Auge zu behalten. So könne z.B. bei Beibehaltung nur eines Grundschulstandortes die zweite Immobilie veräußert werden.

 

Frau Braun betont, dass bei den Abwägungen hinsichtlich des Grundschulstandortes keineswegs fahrlässig mit öffentlichen Mitteln umgegangen wurde. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Eine Veräußerung der Gebäude ist nicht in Erwägung gezogen worden, da an beiden Standorten unter anderem die Sporthallen bisher genutzt wurden und auch weiter zur Nutzung zur Verfügung stehen sollen.