Der Satzungsentwurf soll für den Bereich Straßencafes, Restaurants und Gaststätten folgende Zonenpreisregelung enthalten.

 

Zone 1: 350,00 €

Zone 2: 200,00 €

Zone 3: 100,00 €

Zone 4:   50,00 €

 

Diese Beträge sollen Anwendung finden für einen Tisch mit maximal 4 Stühlen.

 

Der Ausschuss gibt die Empfehlung ab, folgende Änderungen und Ergänzungen in die Anlage zu § 4 der Gebührensatzung zu übernehmen:

 

2. Werbeschilder, Hinweise und sonstige Werbung

2.1 Stellschilder auf gewerbliche Betriebe bis zu einer Größe von DIN A1

2.1 b an anderer Stelle als unmittelbar am stehenden Gewerbe im Rahmen des bestehenden Beschilderungskonzeptes

2.2 Stellschilder/ Plakate für vorübergehende Veranstaltungen pro Schild/ Plakat: pro angefangene Woche 2,00 €

2.3 Verteilen von Handzetteln oder Warenproben, auch auf Parkplätzen durch Verteilung auf parkende Fahrzeuge: 25,00 pro Verteiler/ halber Tag

6. sonstige Flächen: pro qm 5,00 €/ p.a.

 

Der Ausschuss empfiehlt, den § 4 Abs. 1, Satz 5 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wyk auf Föhr wie folgt zu fassen:

Die Erlaubnis kann insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs, des Straßenbaus oder aus städtebaulichen Gründen (Ortsbild) versagt oder widerrufen werden.


Der Vorsitzende verweist auf die Übereinkunft aus der letzten Sitzung. Diese Thematik sollte zunächst in den Fraktionen eingehend erörtert werden. Eine Beschlussempfehlung an die Stadtvertretung soll in dieser Sitzung formuliert werden. Der Vorsitzende verweist auf die aktuelle Vorlage zur Satzung über die Sondernutzung sowie auf die Sondernutzungs-Gebührensatzung der Stadt Wyk auf Föhr nebst Anlagen und bittet um Wortmeldungen. Das Gremium äußert zunächst Anregungen, die die Anlage zu § 4 der Gebührensatzung betreffen.

Aus der KG-Fraktion wird der Wunsch geäußert, die Preisgestaltung für die gastronomische Nutzung der öffentlichen Flächen wie folgt zu ändern:

Straßencafes, Restaurants und Gaststätten (Pro Tisch mit maximal 4 Stühlen) – siehe 2 der Anlage zu § 4

Zone 1: 350,00 €

Zone 2: 200,00 €

Zone 3: 100,00 €

Zone 4:   50,00 €

In diesem Zusammenhang sollte eine Gebührenobergrenze (z.B. 75 oder 80% des Vorjahres) integriert werden, die sicherstellen soll, dass eine unverhältnismäßige Belastung im Vergleich zu den Vorjahren nicht erfolgen kann.

Nach kurzem Meinungsaustausch kommt das Gremium überein, dass diesbezüglich der Einzelfall zu betrachten und entsprechend zu bescheiden ist. Eine pauschale Obergrenze hält man nicht für erforderlich.

Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag der KG abstimmen.

 

Der Vorsitzende bittet um weitere Wortmeldungen.

Es wird aus den Reihen des Ausschusses der Wunsch geäußert, die Größe der zulässigen Stellschilder auf DIN A1 zu ändern (siehe 2, Pkt. 2.1 der Anlage zu § 4). Weitere Änderungen sind vorgesehen für 2, Pkt. 2.1 Ziffer b: Hier sollte der Zusatz „maximal 50 Meter“ vollständig gestrichen werden. Dafür sollte ein Hinweis, der auf die Zulässigkeit von Werbeschildern im Rahmen des Beschilderungskonzeptes verweist, eingeführt werden.

Auch der Betrag unter 2, Pkt. 2.2 (Stellschilder/ Plakate für vorübergehende Veranstaltungen) soll eine Änderung erfahren. Es wird beantragt, diesen Betrag auf 2,00 € pro angefangene Woche heraufzusetzen.

Nach kurzer Erörterung kommt der Ausschuss überein, dass auch der Punkt 2, 2.3 (Verteilen von Handzetteln) angemessen angepasst werden soll. Hier sollte der Preis nicht zu gering angesetzt werden, da diese Handzettel ggf. auch ein Abfallproblem verursachen können. Auf der anderen Hand sollte auf eine zu hohe Taxierung ebenfalls verzichtet werden, da aus der Erfahrung heraus festgestellt werden kann, dass dieses Preisgefüge zur ordnungsgemäßen Anmeldung solcher Aktionen geführt hat. Der Ausschuss einigt sich auf einen Betrag in Höhe von 25,00 € pro halben Tag.

Als abschließende Ergänzung wird der Wunsch geäußert einen Punkt 6 einzuführen, der die sonstigen öffentlichen Flächen abdeckt (z.B. den Bereich im Stockmannsweg). Hier wäre ein Quadratmeterpreis von 5,00 € p.a. angemessen.

 

Aus dem Gremium wird die Anregung geäußert im § 4 Abs. 1, letzter Satz der Satzung über die Sondernutzung den Begriff Ortsbild aufzunehmen. Dieser Zusatz soll der Konkretisierung der Vorschrift dienen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Änderungs- und Ergänzungswünsche im Block abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:           11 Ja-Stimmen (einstimmig) – Zonenregelung

 

                                                11 Ja-Stimmen                       - Änderungen und Ergänzungen

                                                1 Enthaltung